Ist das auch Fremdgehen, wenn der Ehemann/ die Ehefrau es erlaubst?
Wenn z.B du gerne einen Seitensprung machen willst und deinem Ehemann bescheid gibst und er es zustimmt?
Ist es streng genommen auch Fremdgehen, auch wenn er es zugestimmt hat?
Oder ist Fremdgehen nur dann, wenn man es heimlich macht, ohne dass der Ehemann davon etwas mitbekommt?
7 Antworten
Fremdgehen = du beginnst mit einer für deinen Partner fremden Person eine Affäre bzw. ist die Tat an sich deinem Partner fremd und somit heimlich.
Das, was du beschreibst, ist eine offene Beziehung. Ihr führt eure Beziehung weiterhin, aber sie wird in dem Sinne geöffnet, dass du, dein Partner oder auch beide sexuelle Beziehungen zu anderen pflegen könnt, weil ihr das ehrlich miteinander ausgemacht habt.
Es handelt sich um die Aktivität des Betrügens, wenn man sich anderweitig vergnügt und der Partner weder davon weiß, noch zugestimmt hat.
Wenn der Partner zustimmt, dürfte eine offene Beziehung ein geeignetes Modell sein - unbedingt kommunizieren! - und dann wird dieses Verhalten nicht als Betrügen gehandelt.
Fremd-gehen setzt sich aus zwei Wörtern zusammen. Wenn man es so sieht gehst du mit jemandem Fremden, aber es ist natürlich was anderes, wenn der Partner/in das erlaubt.
:b
Sowas nennt sich eine offene Beziehung, wenn der Mann bzw. die Frau sich mit anderen vergnügen darf. Inwiefern da eine Zustimmung und Beglaubigung erforderlich ist, ist von Beziehung zu Beziehung unterschiedlich.
Dann ist es Fremdgehen, aber kein Betrug.
LG.