Ist das der Grund, warum ich die Überweisung nicht kriegen kann?

3 Antworten

Es wird wohl eher daran liegen, dass Dir das Geld der Versicherung nicht zusteht. Du also Betrug begeht willst.

Um Geld per Überweisung zu erhalten, muss deine IBAN und bei grenzüberschreitendem Geldverkehr auch die BIC korrekt sein.


Alexandraseha22 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:58

Und Name?

0
kreuzundquerxxx  24.07.2024, 21:12
@Alexandraseha22

ob so Ahmed Jason Kazem Waleed Samy

oder

so Ahmed Jason Kaz. Waleed Samy

da stimmt es ja zu 90 %... dass würde ankommen.

0
Alexandraseha22 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 21:19
@kreuzundquerxxx

Demnächst spielt der Name wieder eine Rolle. Im November 2023 hat die EU beschlossen, dass der Namensabgleich wieder notwendig sein wird. Noch gilt eine Übergangsfrist, aber einige Banken haben die zukünftige Richtlinie bereits heute umgesetzt und gleichen die Namen wieder ab. Denn bald müssen sie es eh:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/11/07/instant-payments-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.
1
kreuzundquerxxx  24.07.2024, 21:25
@Alexandraseha22

"Banken, die bereits einen IBAN-Name-Check-Service anbieten liefern in der Regel vier Ergebnisse aus der Prüfung (siehe Abbildung 1, Schritt 1):

  1. No match – Die Gültigkeit der Kombination aus IBAN und Name konnte nicht bestätigt werden.
  2. Close match – Die Kombination aus IBAN und Name ist fast übereinstimmend und weicht nur geringfügig von den zugrunde liegenden Daten ab.
  3. Match – Die Kombination aus IBAN und Name konnte überprüft werden und ist gültig.
  4. No check – Aus technischen Gründen konnte keine Prüfung vorgenommen werden."

Quelle https://banking.vision/iban-name-check/

1

Seit Umstellung vor IBAN ist der Name völlig egal.


Mungukun  24.07.2024, 17:47
Seit Umstellung vor IBAN ist der Name völlig egal.

Dein Wissen ist veraltet.

Demnächst spielt der Name wieder eine Rolle. Im November 2023 hat die EU beschlossen, dass der Namensabgleich wieder notwendig sein wird. Noch gilt eine Übergangsfrist, aber einige Banken haben die zukünftige Richtlinie bereits heute umgesetzt und gleichen die Namen wieder ab. Denn bald müssen sie es eh:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/11/07/instant-payments-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.
1
Mungukun  24.07.2024, 17:49
@xxGelassenerxx
Sofortzahlungsdienstleister
Äpfel und Birnen also.

Na wieder einmal nicht bis zum Ende gelesen?

Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.
1
Alexandraseha22 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:44

Nope. Das System prueft die uebereinstimmung von Name.

Namensabweichung: Banken und andere Finanzinstitute haben oft strenge Anforderungen, wenn es um die Übereinstimmung der Namen auf Überweisungen geht. Eine Abweichung, auch wenn sie klein ist, kann dazu führen, dass die Überweisung abgelehnt wird. Dies liegt daran, dass Banken sicherstellen möchten, dass das Geld an die richtige Person geht und um Betrug zu verhindern.

Automatisierte Systeme: Viele Überweisungssysteme sind automatisiert und können nicht erkennen, dass "Kaz." eine Abkürzung für "Kazem" ist. Diese Systeme könnten die Überweisung automatisch abweisen, wenn sie eine Diskrepanz feststellen.

1
Mungukun  24.07.2024, 17:48
@xxGelassenerxx
Nein.

Doch.

Es ist 2024

Und deswegen kennen die Banken den Beschluss der EU aus November 2023, dass das spätestens nach der Übergangsfrist eh wieder Pflicht wird und viele haben schon heute auf die gültige Beschlussfassung umgestellt.

0