IP-Adresse Speicherdauer zur Abrechnung?
Hallo.
Ich habe mal gelesen, dass die Mobilfunkanbieter IP-Adressen zur Internetnutzung im Allgemeinen für 7 Tage speichern dürfen. Wie verhält sich dies jetzt aber bei der Abrechnung meines Datenvolumens. Dazu muss doch ersichtlich sein, wann ich wielange im Internet war bzw. Wie viel Volumen z.B. ich in einem Monat bereits verbraucht habe. Das geht ja quasi nicht mehr bei dieser 7 Tage Regel. Noch dazu habe ich ja eine Einspruchsfrist, wenn ich Fehler in meiner Handyrechnung festelle.
3 Antworten
Dazu muss doch ersichtlich sein, wann ich wielange im Internet war
Nein, weil das völlig unerheblich für die Rechnung ist. Dein Smartphone ist überall immer im Internet, nämlich mit den Hintergrunddaten, außer du schaltest sie explizit ab.
Dein Volumen feststellen tun die Betreiber idR nicht über die IP-Adresse, sondern über die SIM-Karte und den entsprechenden darauf gespeicherten Zugangscode. Dabei wird die IP-Adresse natürlich geloggt, das passiert aber unabhängig von der Berechnung des Volumens.
Im Zuge der geplanten Vorratsdatenspeicherung – welche 2017 temporär ausgesetzt wurde – sind Internet-Provider dazu verpflichtet, die Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Kunden zehn Wochen lang zu speichern.
Wieso soll das nicht gehen? Der Anbieter kann ja live mitverfolgen, wie viel Datenvolumen du benutzt. Das hat nichts mit IP-Adressen zu tun.