Inwieweit lässt das Grundgesetz neben den Wahlen auch Abstimmungen zu?

2 Antworten

Artikel 29 Absatz 2 Grundgesetz:

Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_29.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


Crush4r  26.03.2021, 10:04

Schön wäre es

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xubjan  26.03.2021, 10:22
@Crush4r

Werden hier wieder Märchen erzählt, es gäbe keine Abstimmungen?

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Crush4r  26.03.2021, 10:30
@xubjan

Wann hast das letzte Mal gesehen dass es in diesem Land ein Volksentscheid gab?

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xubjan  26.03.2021, 10:32
@Crush4r

Berlin 2017 bzgl. Berlin-Tegel. Und wenn du die Volksbegehren dazu nimmst, sind es sogar sehr viel mehr erfolgreiche. Denn noch immer kommt es zum Volksentscheid, weil das Begehren davor schon angenommen wird vom jeweiligen Parlament.

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lesterb42  26.03.2021, 11:35
@Crush4r

Wenn man etwas nicht versteht, muss es nicht gleich falsch sein.

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Crush4r  26.03.2021, 11:49
@xubjan

Ja super. Aber darf man Mal bei wirklich wichtigen Dingen mitentscheiden? Nein. Eben nicht. Das wird uns einfach vorgesetzt. Sachen die dass Volk will werden nicht durchgebracht und was wir nicht wollen dass kommt. Meistens in der Sommerpause hinter verschlossenen Türen. Danke dafür. Bis auf lokale Kleinigkeiten gibt es da nix.

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lesterb42  26.03.2021, 12:18
@Crush4r
Sachen die dass Volk will

Du täuschst dich. Die immer wieder geforderten Volksentscheiden würden vermutlich nicht so ausgehen, wie du dir das wünscht.

hinter verschlossenen Türen

Das das hier nicht so ist, wirst du selbst wissen.

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xubjan  26.03.2021, 13:10
@Crush4r
Aber darf man Mal bei wirklich wichtigen Dingen mitentscheiden? Nein.

Doch, das darfst du. Ständig sogar. Du hast jederzeit die Chance, ein Volksbegehren zu initiieren.

Sachen die dass Volk will werden nicht durchgebracht

Frei erfundener Quatsch. Wenn DU etwas willst, heißt das noch lange nicht, dass das Volk dasselbe will.

Vielleicht 95% dieser begehren scheitern stets daran, dass sie grundsätzlich nicht genug Unterschriften sammeln.

Überlege mal, wieso man an zu wenig Unterschriften scheitert, wenn doch "das Volk" angeblich so etwas will?

und was wir nicht wollen dass kommt.

Sprich bitte nur für dich. Es ist extrem anmaßend von dir, zu behaupten, du seist das ganze Volk oder du würdest für das ganze Volk sprechen.

Nochmals: Starte ein Volksbegehren und wenn du genug Unterschriften hast, kannst du eine Abstimmung auch erzwungen.

Meistens in der Sommerpause hinter verschlossenen Türen

Wenn du dich nicht für Politik interessierst, die Debatten nicht anschaust und die teils über Monate oder gar Jahre vorbereiteten Gesetzesinitiativen nicht beobachtest, ist das kein Problem der Politik. Dann bist du es, der nicht hinschauen will. Die Türen sind nicht verschlossen. Aber wenn du zu wenig zeit hast oder kein Interesse, dir die Infos anzuschauen, die frei verfügbar (!) überall einsehbar sind, dann ist das deine eigene Schuld.

Bis auf lokale Kleinigkeiten gibt es da nix.

Auch das ist frei erfundener Quatsch. Beispiel BW: Die kostenfreien Kitas sind keine "lokalen Kleinigkeiten".

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lesterb42  26.03.2021, 15:09
@xubjan
Starte ein Volksbegehren

Gibt es in Deutschland auf Bundesebene nicht.

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xubjan  26.03.2021, 15:30
@lesterb42
Gibt es in Deutschland auf Bundesebene nicht.

Das ist richtig und meinetwegen kann man diskutieren, ob das sinnvoll sei oder nicht.

Aber es gibt sie auf Landesebene und auch da scheitern fast alle an nicht genug Unterschriften. Und wenn man die tausenden Petitionen so anschaut, gibt es auch verdammt viele, wo kaum einer unterzeichnet.

Es gibt einige Initiativen, die haben es quasi drauf, rühren richtig kräftig die Werbetrommel. Die dringen dann aber auch oft bei der Politik durch. Es ist auch für Berufspolitiker in Berlin nun mal eindrucksvoll, wenn ein LKW mit Unterschriften-Zetteln vorfährt.

Wir beide müssen uns da ja nicht unterhalten, da wir gewiss einer Meinung sind: Das Entscheidende ist, dass die Mehrheitsbeschaffung, die Unterschriftensammlung eine mühsame teils jahrelange extrem kleinteilige Arbeit ist. Heutzutage aber tendieren viele Berufs-Meckerer in einen Modus, sich nie für etwas zu interessieren und erst dann, wenn sie was mitbekommen, meckern sie lautstark und wollen zu 100% berücksichtigt werden, verweigern aber diese mühsame Arbeit der Mehrheitsbeschaffung. Mehr noch: Sie definieren sich selbst als "das Volk" und als "wir Bürger" und behaupten, sie würden eine Mehrheitsmeinung vertreten, obwohl sie 0 Ahnung haben, was der Nachbar denkt.

Ich kann dir so viele Beispiele im Kleinen und im Großen nennen, also kommunal oder im Bund, wo das immer wieder gleich abläuft. Und Vereine und Parteien haben gewaltige Nachwuchsprobleme, weil kaum noch einer bei der kleinteiligen Arbeit mitmachen will.

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Velbert2  26.03.2021, 10:16

Wahrscheinlich steht auch dieser Artikel unter Gesetzesvorbehalt.

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