Ohne das genannte legal? Jein. Für dich nicht strafbar, aber derjenige der dir was schenkt oder verkauft macht sich strafbar.

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Die Wirkung bleibt gleich. Trotzdem ist langsames trocknen und curen wichtig. Es macht das Aroma um ein vielfaches besser und den Rauch extrem weich.

bei speedtrocknen bekommt man einfach nur billige Hecke raus.

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Zieh dir eine cannabispflanze hoch!

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Kiffen ist bis zu einer gewissen Grenze Nix schlimmes. Vorausgesetzt dass das Gehirn voll entwickelt ist. Das ist wiederum ist mit ungefähr 25 der Fall. Vorher sollte man es nicht tun. Tut man es doch muss man ggf. mit den bleibenden gesundheitlichen Folgen leben!

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Das sind klare Symptome einer abhängigkeit von harten Drogen inkl. Synthetischer cannabinoide. Ich würde sagen dein Dealer hat dir den letzten Dreck verkauft. Sowas tritt bei reinem Cannabis never auf!

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Bei 5-6 Tüten am Tag kann man schon von einem problematischen Konsum sprechen. Allerdings ist es ja nicht so wie Alkohol. Ich kann mit 10 bekifften im Kreis stehen und mich unterhalten. Aber kommt ein besoffener dazu, bin ich weg.

Aber dennoch solltest du für dich selber überlegen den Konsum mal runter zu fahren bis du an dem Punkt bist nur noch am Wochenende zu buffen.

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An Hi1310

B660 ist Intel Sockel 1700.

AMD AM5 ist B650

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War zu jeder Zeit Wasser drin? Die mögen keine Luft und sind nicht selbstansaugend. Ohne Wasser zerlegen sie sich recht schnell selber. Und der pc sollte nicht laufen. Netzteil vom pc ab und dann nur pumpe und paar Verbraucher wie Lüfter und co dran. Per überbrücken des Netzteils am IO Schalter an und aus machen. Wasser rein bis voll. Pumpe an bis das Wasser unten an der Pumpe ist aber noch keine Luft zieht. Dann wieder aus und Wasser nach kippen. Solange bis der gesamte Kreislauf voll ist. Dann etwas im Betrieb schütteln damit die letzten luftblasen raus sind. Und erst dann den pc starten

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Du kannst den 4pin in den 8pin stecken. Aber dann ist die Frage was es für eine CPU ist. Bei einer sehr sparsamen kleinen CPU. Athlon oder Ryzen 3 mag das gehen. Bei einem Ryzen 7 oder 9 dürfte das Netzteil ohnehin viel zu schwach sein. 600W aufwärts je nach Grafikkarte wäre da ratsam

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ...

Er sollte von der Wahl ausgeschlossen werden. Diese ganzen Straftaten und Skandale und auch die Aktionen die er als Verlierer bei der letzten Wahl veranstaltet hat zeigt sich ganz klar dass er nix von Demokratie hält und ausschließlich in seinem eigenen Interesse handelt.

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Schwarzmarkt gewinnt

Sollten die die Gesetze für die Clubs wirklich verschärfen. Dann wird der Schwarzmarkt definitiv nicht aussterben. Und der private Handel und Weitergabe werden florieren. Leider ist das Gesetz so restriktiv formuliert dass sehr sehr viele da Garkein Bock drauf haben und es sich einfach bei Familie, Freunden oder Bekannten besorgen werden. Ob gegen Geld oder anderweitig.

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