Internationaler haftbefehl?

5 Antworten

Dann wirst du in Abwesenheit verurteilt und zur Vollstreckung der Strafe ergeht internationaler Haftbefehl. Du hast Leute abgezogen, also tu den ersten Schritt zur Besserung. Warte das Berufungsverfahren ab und steh dazu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Haftbefehle gelten natürlich EU-weit, in Spanien also auch.

Allerdings müsstest du schon in eine Kontrolle geraten, wo das geprüft wird. Du bist ja niemand der jetzt groß gesucht wird. Wie auch immer, du kannst dich anwaltlich vertreten lassen und es spricht nichts dagegen, in Spanien eine Arbeit aufzunehmen. Das kommt vor Gericht doch positiv, wenn du arbeitest und ein sauberes Leben führst, egal wo.

Wenn aus der Bewährungsstrafe eine ohne Bewährung wird, dann wirst du mit Haftbefehl gesucht, und dann in Spanien festgenommen, dort erst einmal in U-Haft gesteckt, bis die Modalitäten der Überstellung geklärt sind.

Wenn das bestehende Urteil lediglich bestätigt wird, dann wird die Bewährung spätestens dann widerrufen, wenn du deine Auflagen (Meldeauflagen) nicht erfüllst.

Aber einfach nicht zur Verhandlung zu erscheinen, kann schon den Haftgrund Fluchtgefahr begründen.

Also mein Tipp: geh zur Verhandlung, alles andere verschlimmert noch alles.

Du wirst nicht als kleine Wurst die du fürs Strafverfolgungssystem bist, verfolgt werden.

Es wird entweder die Bewährung aufgehoben oder nicht. In jedem Fall musst du dich entweder zum Haftantritt oder im Rahmen deiner Bewährungsauflagen bei der entsprechenden Stelle in Deutschland (persönlich) melden. Tust du das nicht, wirst du zur Fahndung ausgeschrieben. Hat die Justiz wind davon, dass du in Spanien bist, wird dort um Amtshilfe nachgesucht.

Jetzt aus Deutschland weg zu gehen ist IMHO keine gute Idee