Inkassounternehmen Auto sicherstellen?

8 Antworten

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Hat das Inkasso damit gedroht, einen Gerichtsvollzieher vorbei zu senden oder wirklich damit gedroht, selbst das Auto sicherzustellen? Ist das Auto bei einer Bank finanziert?

Wenn das Inkasso selbst droht und wenn es nicht finanziert ist, insbesondere wenn das Inkasso weiß, dass du unterhalb der Pfändungsgrenze bist und es bereits Kontakt mit einem Schuldnerberater gab, würde ich direkt zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen die Inkasso-Mitarbeiter wegen Nötigung.

Wie hier schon steht, dürfte das Auto bei dir unpfändbar sein. Ohnehin ist es uninteressant, wenn es nur 150€ oder so darstellt. Das Inkasso weiß das. Die Drohung damit ist exakt das: Nötigung. Es gibt Inkassos, die kennen nur diese Sprache. Dem Inkasso kann man den kurzen Brief schicken, dass man es angezeigt hat und ansonsten nicht weiter kommunizieren wird. Auf die Schuldnerberatung und die kommende Privatinsolvenz verweisen. Danach sollte das Inkasso Ruhe geben.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium

Bei einer Privat-Insolvenz werden zunächst alle Gläubiger durch die Schuldnerberatung angeschrieben und informiert.

Ist das bei dir inzwischen passiert?

Jetzt wird mir angedroht, mein Fahrzeug sicherzustellen.

Der Gläubiger kann das Fahrzeug pfänden und lassen.

Hier werden die Kosten (Aufwand) der Versteigerung dem zu erwartenden Erlös gegenüber gestellt.

Der wird bei deinem Auto gering sein, weshalb ich davon ausgehe, dass dein Wagen nicht gepfändet wird.

Allerdings bist du als Schuldner verpflichtet alles zu tun um deine Schulden zu reduzieren.

Es geht also um den Unterhalt des Autos. Versicherung Steuern, Reparaturen usw.

Wenn du das Fahrzeug nicht aus wichtigem Grund brauchst, Behinderung z.B., wirst du den Wagen abmelden müssen, um die Voraussetzungen für die Privatinsolvenz zu erfüllen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

mepeisen  21.08.2019, 06:31
Allerdings bist du als Schuldner verpflichtet alles zu tun um deine Schulden zu reduzieren.

Ne, so eine Verpflichtung gibt es grundsätzlich nicht. Man darf kein Vermögen verschwenden oder beiseite schaffen, ansonsten kann man sich völlig passiv verhalten.

Eine Pflicht, den Wagen abzumelden, gibt es nicht. Mit dem pfändungsfreien Geld kann man machen, was man will. Selbst mit dem Rest kann man vor dem Anfang der Pfändungen seinen Lebensunterhalt so bestreiten, wie man will, solange man das Vermögen nicht verschenkt usw.

Den Wagen abmelden muss man nicht, wenn man es mit dem pfändungsfreien Geld hinbekommt, ihn zu unterhalten.

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Ein Auto ist in erster Linie dann unpfändbar, wenn es der Erwerbstätigkeit dient. Handelt es sich um ein sehr wertvolles Auto, wäre eine Austauschpfändung denkbar, das trifft auf deine Situation aber nicht zu.

Des Weiteren ist auch das Auto eines gehbehinderten Schuldners unpfändbar, wenn er es zur Fortbewegung benötigt.

Dieselbe Frage stellt sich aber nicht nur vor der Insolvenz, sondern auch in der Insolvenz. Denn in die Insolvenzmasse fallen erst einmal alle pfändbaren Gegenstände. Bei dir geh ich aber mal sehr stark davon aus, dass weder Gläubiger noch Insolvenzverwalter auf dein Auto zugreifen werden bzw. wollen. Abschließend kann man das aber nicht beurteilen, dazu müsste man auch das Auto ganz genau betrachten.


Dorli2204 
Beitragsersteller
 21.08.2019, 01:27

Also, ich bin frühberentet. Ich habe zur Zeit keine Arbeit. Es könnte allerdings sein, ich finde eine Stelle auf 450€ Basis. Diese Chance auf eine Arbeit ist halt höher , wenn ich ein Auto habe. Ich wohne in der tiefsten Provinz.Manche Arbeitgeber würden mich ohne Auto gar nicht nehmen, weil die Zuverlässigkeit dann unsicher ist.

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Ob das Auto nun 10, 50, 100 oder 1000 € Wert ist, es ist ein zu Recht pfändbarer Gegenstand und es ist unerheblich wonach das Auto riecht.
Wenn es verwertet werden kann & es nicht benötigt wird zb. um zur Arbeit zu kommen oder man nicht gehbehindert ist, kann es verwertet werden.

Meine Verbraucherinsolvenz (wie sie richtig heißt), habe ich über einen Anwalt machen lassen. Nach 1. Jahr war die Insolvenz auch schon vorbei, nun bin ich noch 3 Jahre von meiner RSB entfernt. Daher mein Tipp: Immer über Anwalt machen... dann muss man sich nicht mit Überlastung ärgern bzw. Jahre warten bis die Insolvenz beginnt.

Die Schreiben von den Inkassos kannste ignorieren oder nur darauf hinweisen dass du bereits in der Vorbereitung zur Insolvenz bist bzw. man nur noch auf einen Gerichtstermin zur Eröffnung wartet... viel bringen wird das oft aber nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Dorli2204 
Beitragsersteller
 21.08.2019, 01:12

Und wie zahlt man den Anwalt?

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Dorli2204 
Beitragsersteller
 21.08.2019, 01:32
@Dea2019

Oh je, das heisst der Anwalt weiss von Anfang an , dass er nie bezahlt wird.

Ist er dann überhaupt engagiert?

Ich lebe von einer Rente auf Grundsicherungsniveau, und das wird sich nie mehr ändern.

Ich bin schon 55.

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mepeisen  21.08.2019, 06:28
@Dorli2204

Tu dirselbst einen gefallen und zieh das durch, so wie es geplant war. Bleib bei der Schuldnerberatung.

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Comp4ny  21.08.2019, 07:42
@Dorli2204

Natürlich wird der Anwalt bezahlt, aber eben vom Staat.
Wie Mepeisen schon sagt, bleib bei deinem jetzigen Plan... jetzt nochmal neu anzufangen macht kaum Sinn.

Im übrigen bist du, wenn das Insolvenzverfahren beendet ist + Wohlverhaltensphase erst in gut 9 Jahren offiziell auch für die Schufa wieder "solvent" bzw. hast eine saubere Schufa.

Und der Irrglaube sobald man Schulden in der Inso macht führt automatisch dazu dass man aus der Inso fliegt oder keine RSB bekommt... ist auch Unsinn.

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mepeisen  21.08.2019, 06:27
Ob das Auto nun 10, 50, 100 oder 1000 € Wert ist, es ist ein zu Recht pfändbarer Gegenstand

Stimmt so nicht ganz. Wenn der voraussichtlich zu erzielende Wert den Aufwand (Herrichtung, Reinigung und Versteigerung, Lagerung) übersteigt, darf trotzdem nicht gepfändet werden. Wenn der Schuldner zudem Ersatz braucht, muss noch Erlös übrig bleiben. Bei alten Autos ist das regelmäßig deswegen nicht pfändbar.

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Comp4ny  21.08.2019, 07:43
@mepeisen

Ist irgendwie logisch... dachte man kommt selber drauf.

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mepeisen  21.08.2019, 07:51
@Comp4ny

Naja, ich dachte ich schreibs dazu. Hättest du statt 10€ mit 500€ oder so angefangen, hätte ich wohl nichts geschrieben ;-)

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Generell:

Die Schuldnerberatung taugt für die Erstberatung, ja. Aber was dann die Inso selber angeht...da sind die zeitlich immer sehr langsam!

Da die Kosten für die Inso trotzdem anfallen, schau dich nach einem spezialisierten Anwalt um. Frage dort nach, ob er das ganze Verfahren etwas schneller anleiern kann! Gib ihm JEDES Schreiben eines Gläubigers/Inkassos, das dir ins Haus flattert... er kümmert sich dann.

Die Kosten werden dann ohnehin über die Inso mit abgerechnet. Und ja, das ist ein 4-stelliger Betrag. Aber nur so kommt man wirklich sauber aus der Sache raus... und hat die Haie von der Backe.

Gleich morgen lasse dein Konto auf P-Konto umstellen. Und die Nötigungen und Drohungen der Inkassos ignoriere... die wollen nur ein Angstklima erzeugen.


Dorli2204 
Beitragsersteller
 21.08.2019, 01:35

Aber ich werd den Anwalt nie zahlen können. Ich habe sowieso nur ein Einkommen von 800€. P- Konto ist schon gemacht.

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mepeisen  21.08.2019, 06:28
@Dorli2204

Bleibe bei der Schuldnerberatung. Du hast nichts, was pfändbar ist, wirst du auch wohl nicht mehr haben. Selbst bei 450€ Job ist nichts pfändbar. Zieh das durch, auch wenn es etwas länger dauert.

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