In Thailand geheiratet - darf die Thai-Frau mit nach Deutschland?
4 Antworten
Natuerlich, aber nicht sofort. Sie braucht ein Visum zum Ehegattennachzug. Dafuer muss sie deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf A1 Niveau nachweisen, also wahrscheinlich einen entsprechenden Kurs besuchen und den anschliessenden Test bestehen. Angeboten werden solche Kurse vom Goethe Institut in Bangkok.
Erst wenn sie das A1 Zertifikat vorlegt, kann sie das Visum bekommen. Das Einkommen spielt beim Ehegattennachzug zu einem/einer Deutschen hingegen im Normalfall keine Rolle.
Mit dem Visum kann sie dann nach Deutschland reisen und dort einen Aufenthaltstitel mit Arbeitsgenehmigung beantragen. Diesen wird sie anfangs nur befristet erhalten (i.d.R. 1 Jahr). Nach fruehestens 3 Jahren kann sie dann einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie die Voraussetzungen dafuer erfuellt (u.a. Besuch eines Integrationskurses).
Ja, mit einem akademischen Abschluss ist der A1 Sprachnachweis tatsaechlich nicht erforderlich. Es gibt auch noch weitere Ausnahmen.
Als sorgepflichtiger Elternteil eines minderjaehrigen deutschen Kindes entfaellt das Erfordernis eines A1 Nachweises ebenfalls, wenn man ein Visum zum Nachzug zum deutschen Kind beantragt (nicht aber auch beim Visum zu Ehegattenachzug!). Das entscheidet aber kein Sachbearbeiter, das steht so im Gesetz.
Doch es wurde uns freigestellt. Der Sachbearbeiter hatte uns angeboten, dass er von ihr auch hätte einen Sprachnachweis fordern können. Vorteil wäre daran gewesen, dass sie kostenlos einen Sprachkurs erhalten hätte. Dieser wäre aber eh in minderer Qualität und man hätte dann in fester Zeit den Nachweis erbringen müssen und den Druck wollten wir uns nicht antun.
Hallo , Ich habe gerade so einen Fall selbst und kann nur sagen das das nicht an der Bots haft in Bangkok liegt. Die nehmen nur den Visumsantrag entgegen und leiten diesen an die Ausländerbehörde in deinem Zuständigkeitsbereich weiter. In unserem Fall das Landratsamt Deggendorf. Unser Antrag wurde abgelehnt obwohl meine Frau ein A1 Zeugnis hat und wir die Thailändische Heiratsurkunde beglaubigt ins Deutsche übersetzen ließen. Aber wenn man kein Glück hat und die Ausländerbehörde wie in meinen Fall absolut Ausländerfeindlich ist hat man keine Chance. Die haben es nicht einmal für nötig gehalten auf meine Mails zu antworten. Nun geht das alles ans Verwaltungsgericht in Berlin. Eine Schande so etwas , in Deutschland wo immer nach Menschenrechten geschrien wird habe ich zumindest bis heute keine gefunden. Mit der Vorstellung das jeden Tag Menschen Auswanderer Ländern unsere Grenzen ohne Pass und nur einen Cent passieren können gibt das meinen Fall dann noch mal einen ganz bösen Beigeschmack.
Zum Urlaub machen kein Problem.
Ansonsten braucht sie einen Aufenthaltstitel um länger in Deutschland bleiben zu dürfen.
Hierfür müsstet ihr eure Heirat in Deutschland anerkennen lassen. Dies bedarf einiger Dokumente die zudem offiziell übersetzt und beglaubigt werden müssen. Am besten informierst du dich bei deinem lokalen Standesamt in Deutschland.
Hierfür müsstet ihr eure Heirat in Deutschland anerkennen lassen.
Das muss man in Thailand bei der Deutschen Botschaft machen lassen. Es dauert meist ein paar Wochen. Eine Uebersetzung der thailaendischen Heiratsurkunde ist dafuer nicht erforderlich.
Allerdings ist es dennoch ratsam, eine Uebersetzung anfertigen zu lassen. Eine beglaubigte Uebersetzung kann man beispielsweise im nur wenige Meter von der Deutschen Botschaft entfernten Buero "Kiesow, Schottstädt & Phayaksri" machen lassen.
Die deutsche Botschaft ist eigentlich nur für dich zuständig, wenn du in Thailand wohnst (oder im Urlaub Probleme hast). Ansonsten ist sie eigentlich nur für die Apostille zuständig. Ich weiß aber nicht wo der Fragesteller genau wohnt. Er hätte es aber sicherlich erwähnt, wenn er nicht in Deutschland wohnt(?). Aber falls er in Thailand wohnt, hast du da wohl Recht.
Die deutsche Botschaft ist fuer das Legalisationsverfahren der thailaendischen Urkunde zustaendig. Egal wo man wohnt.
Habe ich doch oben geschrieben, die Botschaft ist für die Apostille zuständig. Das allein reicht aber nicht für die Anerkennung. Da führt kein weg am Standesamt (Gericht) vorbei.
Natuerlich reicht die legalisierte Heiratsurkunde. Da gibt es kein weiteres Anerkennungsverfahren.
Bitte Google selbst, wenn dich das Thema im Detail interessiert oder frage bei deinem lokalen Standesamt nach.
Ich habe selbst in Thailand geheiratet und weiss, was dazu verlangt wurde und wie das abgelaufen ist.
"Bitte Google selbst" heisst ja meist: "Ich habe zwar selbst nichts dazu gefunden, bleibe aber dennoch bei meiner Meinung".
Hast du dort gewohnt? Oder hast du in Deutschland gewohnt und hast dort nur im Urlaub gehairatet? Hast du deine Frau nach Deutschland nachziehen lassen oder seid ihr in Thailand geblieben? Da fehlen zu viele Randinformationen, das habe ich aber ober schon erwähnt und ja tatsächlich weiß ich es halt auch aus eigener Erfahrung.
Wir haben damals in Thailand gewohnt und wohnen immer noch dort. Das macht aber hinsichtlich der Anerkennung in Deutschland keinen Unterschied.
Naja, aber dann hast du doch garkeinen Aufenthaltstitel für deine Frau gebraucht. Darauf beziehe ich aber meine Antwort hier oben. Lies es noch einmal nach.
Natuerlich hat meine Frau keinen Aufenthaltstitel gebraucht, sehr wohl brauchten wird aber die standesamtliche Registrierung der Eheschliessung (u.a. fuer die deutsche Staatsangehoerigkeit unserer Soehne). Die Registrierung der Eheschliessung funktioniert aber ohne Beantragung eines Aufenthaltstitels genau wie mit. Die legalisierte thailaendische Heiratsurkunde genuegt da voellig. Eines gesonderten Anerkennungsverfahrens in Deutschland bedarf es nicht.
Die Registrierung der Eheschliessung funktioniert aber ohne Beantragung eines Aufenthaltstitels genau wie mit. Die legalisierte thailaendische Heiratsurkunde genuegt da voellig. Eines gesonderten Anerkennungsverfahrens in Deutschland bedarf es nicht.
Wollte man bei uns nicht so einfach akzeptieren. Darum haben wir am Ende in Deutschland geheiratet, da es angeblich zu Anerkennungsproblemen geführt hätte und wir am Ende dennoch angeblich alle Dokumente übersetzen und beglaubigen hätten müssen und zudem bei Kindern auch noch bei Mutterseite "unbekannt" gestanden hätte was zu fehlendem Kindergeld und und und geführt hätte so zumindest das Standesamt. Sie meinten die Anerkennung der Heiratsurkunde aus dem Ausland wäre schwieriger in der Anerkennung als das übersetzte (und von der Botschaft beglaubigte) Ehefähigkeitszeugnis, dass auch über das Landesgericht freigegeben werden musste. Entweder war euer Sachbearbeiter besonders lax oder unsere Sachbearbeiter (es waren insgesamt 3 Stück über die ganze Zeit) besonders streng.
Ich glaube, du wirfst da einiges durcheinander und moeglicherweise reden wir auch aneinander vorbei. Das Ehefaehigkeitszeugnis hat doch nichts mit dem Visum und auch nichts mit dem Aufenthaltstitel zu tun, muss nicht uebersetzt und schon gar nicht (fuer deutsche Behoerden) beglaubigt werden. Das ist doch nur fuer die Eheschliessung erforderlich und wird von der deutschen Botschaft ausgestellt.
Habt ihr ueberhaupt in Thailand geheiratet oder vielleicht doch ganz woanders? Wenn naemlich ganz woanders, koennen die Voraussetzungen ganz andere sein als bei einer Eheschliessung in Thailand. Nicht von jedem Staat ausgestellte Urkunden koennen legalisiert werden. In vielen Staaten sind Ersatzverfahren erforderlich, die sich dann ganz anders gestalten als eine Legalisation thailaendischer Urkunden.
Ich glaube, du wirfst da einiges durcheinander und moeglicherweise reden wir auch aneinander vorbei.
Das kann gut sein, deshalb frage ich ja auch genauer nach was du meinst und welche Umstände ihr hattet. Du hast ja schon gesagt, dass ihr in Thailand geblieben seid und ich ja davon ausging, dass der Fragesteller zurück nach Deutschland möchte.
Das Ehefaehigkeitszeugnis hat doch nichts mit dem Visum und auch nichts mit dem Aufenthaltstitel zu tun,
In unserem und den wohl meisten Fällen schon. Es gibt ja viele Wege wie man einen Aufenthaltstitel erhält. Die Ehe ist nur eine von vielen Möglichkeiten und daher muss bei Heirat im außereuropäischen Ausland die Eheurkunde oder alternativ das Ehefähigkeitszeugnis bei Heirat in Deutschland anerkannt werden falls man in Deutschland leben möchte, spätestens aber bei der Geburt eines Kindes in Deutschland (so die Aussage von unserem Amt).
muss nicht uebersetzt und schon gar nicht (fuer deutsche Behoerden) beglaubigt werden.
Bei uns schon. Hätten wir nicht in Deutschland geheiratet, dann hätte nicht ihr sondern dann mein Ehefähigkeitszeugnis übersetzt und beglaubigt werden müssen.
Das ist doch nur fuer die Eheschliessung erforderlich und wird von der deutschen Botschaft ausgestellt.
Du meinst die Apostille oder? Denn das Ehefaehigkeitszeugnis kommt ja vom Amt und zwar von dort wo du geboren wurdest (so war es zumindest bei mir und auch bei ihr, sie kommt aber aus einem anderen asiatischen Land). Das musste in unserem Falle beglaubigt übersetzt werden (normale Übersetzung reichte nicht aus). Aber ich weiß nicht, ob sich das für Deutsche ändert, die im Ausland leben, ob da dann plötzlich die Bootschaft für dich zuständig ist (fragte ich ja schon weiter oben), kann ich mir aber kaum vorstellen, da ich die Urkunde bei mir in der Heimat (D) nur mit Ausweisnummer selbst (im Internet) beantragen konnte und nicht andere damit beauftragen durfte (ich fragte extra nach).
Habt ihr ueberhaupt in Thailand geheiratet oder vielleicht doch ganz woanders?
Nein in Deutschland. Hatte ich ja schon erwähnt. Wir wollten in Asien heiraten aber informierten uns vorher im Standesamt. Der Aufwand war für uns in Deutschland am Ende am geringsten, da wir zu dem Zeitpunkt aktuell sowieso in Deutschland wohnten und ihre Eltern uns Unterstützung für die Dokumente im Ausland zusicherten. Alles was ich hier sage, sind also die Informationen die wir (Gegoogelt, von Bekannten und) direckt vom Standesamt erhalten haben.
Wenn naemlich ganz woanders, koennen die Voraussetzungen ganz andere sein als bei einer Eheschliessung in Thailand.
Genau, sagte ich ja ganz oben bereits.
Nicht von jedem Staat ausgestellte Urkunden koennen legalisiert werden. In vielen Staaten sind Ersatzverfahren erforderlich, die sich dann ganz anders gestalten als eine Legalisation thailaendischer Urkunden.
Wenn ihr keine Apostille benötigt habt, dann kann es gut sein, dass Thailand eine vereinfachte Übereinkunft mit Deutschland hat. Ansonsten ist die Apostille eigentlich das internationale Standard-Verfahren zum Austausch offizieller Dokumente. Und ja es gibt sicherlich auch Länder wo all das nicht geht, weil z.B. keine Botschaft vorhanden, aber das wäre dann sicherlich noch einmal eine separate Geschichte.
Hallo..Wenn die Heirat bereits in Thailand erfolgt ist, müssen die Eheleute das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs bei der Deutschen Botschaft beantragen.
Für die Einreise nach Deutschland benötigen thailändische Staatsangehörige ein Visum. Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab.
Hab mal Herr Googel gefragt.
LG Sky 🌈
Die Dauer ist gedacht "bis dass der Tod Euch scheidet" ...
Ja und nein. Ein anerkanntes Studium (am Besten in Deutschland) und damit der Nachweis zumindest der englischen Sprache und/oder ein gemeinsames Kind können hier auch schon ausreichend sein. Das entscheidet dann oft der Sachbearbeiter individuell.