In Mofa Papieren ist 38kmh eingetragen?

2 Antworten

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Du hast kein Mofa gekauft, sondern ein Moped. Das erkennst Du schon an der "40" in der Modellbezeichnung. Dieses Fahrzeug darfst Du mit der Prüfbescheinigung nicht fahren. Dafür benötigst Du Führerschein AM. Als dieses Fahrzeug auf dem Markt war, galt für Mopeds und Mokicks (Kleinkrafträder mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit) eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Dass die Solo mit 38 km/h angegeben war, ist nicht ungewöhnlich. Meine Piaggio Boxer Mopeds sind auch nur mit 39 km/h angegeben. Für Mofas hingegen galt von Beginn an eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.


MofaRider512 
Beitragsersteller
 11.06.2023, 21:22

Aber in den Papieren steht Fahrrad mit Hilfsmotor

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dieneuelinie  11.06.2023, 21:25
@MofaRider512

Ja, beides sind Fahrräder mit Hilfsmotor. Sie haben nämlich Tretkurbeln. Aber das Mofa ist angegeben mit 25 km/h, das Moped mit bis zu 40 km/h. Es ist schade, dass ihr Kids das heute nicht mehr wisst.

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migebuff  11.06.2023, 21:26
@MofaRider512

Hast du eine Prüfbescheinigung für "Fahrräder mit Hilfsmotor" oder für "Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h"?

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MofaRider512 
Beitragsersteller
 11.06.2023, 21:45
@MofaRider512

Aber es ist ein sondermodell von der solo 712 , und deswegen hat der Verkäufer gesagt ist sie halt etwas anders und er ist sie selber mit einer mofa prüfbescheiningung gefahren

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in den Papieren steht Höchstgeschwindigkeit 38kmh

Dann ist es laut Papieren kein Mofa, sondern ein vollwertiges Kleinkraftrad.

Es fährt aber nur 30kmh

Und damit ist es nicht nur auf dem Papier, sondern auch technisch ein Kleinkraftrad.


dieneuelinie  11.06.2023, 21:08

Kein Mofa ist richtig, aber ein Kleinkraftrad ist es trotzdem nicht. In den Papieren steht Fahrrad mit Hilfsmotor, wie bei jedem Moped.

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migebuff  11.06.2023, 21:24
@dieneuelinie

Laut der Begriffsdefinition in §2 Nr 11 FZV ist ein Kleinkraftrad ein zweirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt.

Welcher der fett markierten Punkte trifft auf das Fahrzeug des Fragestellers nicht zu?

Wenn es keinen gibt, der nicht zutrifft, ist sein Fahrzeug laut FZV unweigerlich ein Kleinkraftrad.

Dass es vom Hersteller als Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichnet wird, ändert nichts an der gesetzlichen Einstufung.

Auch ein Fahrrad mit Hilfsmotor kann ein Kleinkraftrad sein. Aus dem Grund nimmt die FeV ja auch nicht pauschal alle Fahrräder mit Hilfsmotor von der Fahrerlaubnispflicht aus, sondern nur solche mit einer bbH bis 25 km/h, eben weil alle FmH über 25 km/h als Kleinkraftrad zählen.

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dieneuelinie  11.06.2023, 21:30
@migebuff

Ich verstehe Deinen Punkt, aber für mich zählt, wie diese Fahrzeuge historisch einzuordnen waren. Und man sieht ja, was dabei herauskommt, wenn das keiner mehr weiß.

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