Roller mit Mofa, 50ccm Papiere ?
Ich hab bald meinen Mofa Führerschein und werde mir einen 50ccm Roller kaufen. Wenn aber der Roller 45kmh Papiere hat kann ich doch nicht einfach die Ritzel verändern auf 25. Wie kann ich das dann machen? Und wie kann es Roller geben die 50er und 25er Papieren gleichzeitig haben die können ja nicht einfach die ritzel ändern
2 Antworten
Mal unabhängig davon, dass du an einem Roller wohl kaum ein Ritzel ändern kannst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihn auf 25km/h zu drosseln.
Entweder lässt du das in einer Werkstatt machen oder bestellst dir im Internet einen Drosselsatz mit Gutachten.
Beide Varianten kosten Geld aber sind deutlich günstiger, als (mögliche) 180 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - in Deutschland eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.
Wenn du selber kein geübter "Schrauber" bist oder einen im sozialen Umfeld hast, dann bringe deinen Roller bitte in eine Fachwerkstatt.
Oft werden Roller angeboten, die sowohl 25er, wie 45er Papiere haben.
Da hat der bisherige Besitzer die Papiere einfach als "verloren" gemeldet, sich neue ausstellen lassen und hat dadurch beide....
LG
Der Roller muss in einer Werkstatt gedrosselt werden, darüber gibt es dann einen Nachweis, der mitzuführen ist.
Danke. Mein Fahrlehrer benutzt für 25 er Schüler und 50er Schüler den selben Roller heißt das er bringt den jedes Mal in die Werkstatt ?
Es geht um ein Motorfahrzeug, mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm, ein Mofa darf Bauartbeding keine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h und ein Kleinkraftrad nicht mehr als 45 km/h fahren. Die Ausbildung für ein Mofa darf jedoch auch auf einem Kleinkraftrad durchgeführt werden, da es Ausbildung ist und der Fahrlehrer dabei ist. Du darfst für Führerschein Klasse A1 ja auch auf einem Motorrad A2 fahren, da Du eh keinen Führerschein hast und der Fahrlehrer die Verantwortung übernimmt, ist es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bitte nicht einfach raten.
§5 FeV:
(5) Wer die Prüfung noch nicht abgelegt hat, darf ein Mofa nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder ein Kraftfahrzeug nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b auf öffentlichen Straßen führen, wenn er von einem zur Ausbildung berechtigten Fahrlehrer beaufsichtigt wird; der Fahrlehrer gilt als Führer des Fahrzeugs.
Wenn sämtliche Kleinkrafträder bis 45 km/h in der Ausbildung gefahren werden dürfen, warum schreibt die FeV dann vor, dass ausschließlich zwei bestimmte, genau definierte Typen von Kraftfahrzeugen gefahren werden dürfen? Lügt sie etwa?
Man kann auch einfach so beide Papiere haben. Da man bei Kleinkrafträdern keinen TÜV braucht ist man selber für die Verkehrstüchtigkeit (also auch Geschwindigkeitsbegrenzung) verantwortlich. Korrigier mich bitte falls ich falsch liege😅