In Jura Klausur abgeschrieben, nachweisbar?
Hallo,
ein Freund von mir hat in einer Juraklausur sehr identisch abgeschrieben von mir.
Fast der gleiche Aufbau, Meinungsstreite, Strafbarkeiten.
Er hat drei Klausuren nach mir abgegeben. Bekommen wir denselben Korrektor? Und wenn ja, fällt ihm das auf?
Bin sehr nervös. Können die überhaupt nachweisen, dass er von mir abgeschrieben hat? Wörtlich war es wohl kaum.
Bitte um Hilfe!
1 Antwort
Es könnte natürlich auffallen. Inwiefern das nachweisbar ist kommt wohl darauf an, inwieweit ihr Ähnlichkeiten habt. Wenn ihr z.B. an gleichen Stellen Fehler habt, die dann auch noch vom Wortlaut her sehr ähnlich sind, könnte es eng werden. Da du nicht abgeschrieben hast, solltest du für den Fall der Fälle mit deinem Freund reden und ihm sagen, dass er zu seiner Tat stehen soll. Wenn ihr damit konfrontiert werdet, kannst du wahrheitsgemäß sagen, dass du nicht abgeschrieben hast und es (hoffentlich) auch nicht besonders gut ermöglicht hast. Dein Freund sollte das bestätigen und zugeben, dass er abgeschrieben hat. Er muss dann gegebenenfalls die Konsequenzen für sein Handeln tragen, aber dir kann dann eigentlich niemand etwas vorwerfen. Solltest du es ihm ermöglicht haben, lernst du hoffentlich daraus.