In jedem Supermarkt klauen ohne Anzeige (Gesetzeslücke) patch: 0?

3 Antworten

Es gibt den Tatbestand des Diebstahls geringwertiger Sachen. Es ist ein Straftatbestand, der nicht so hoch aufgehängt ist wie andere. Dennoch ist es eine Straftat. Ein oder zwei werden vorübergehend eingestellt, aber irgendwann ploppen die alle wieder auf wenn man es übertreibt, und dann schepperts richtig.

Es gibt zwar den Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB), aber das bedeutet nur, dass die Behörden diesen nur auf Antrag (Anzeige des Geschädigten) verfolgen und nicht automatisch. Es ist und bleibt ein Diebstahl und somit eine Staftat.

Ob ein Verfahren eingestellt wird, entscheidet allein die Staatsanwaltschaft. Auch beim Diebstahl geringwertiger Sachen kann man somit verurteilt werden, insbesondere dann, wenn diese sich häufen.

Mal ganz abgesehen davon, dass es ein hochgradig asoziales Verhalten ist, unabhängig vom Betrag. Jeder Dieb gehört zum Abschaum der Gesellschaft.

Diebstahl ist Diebstahl. Das kann auch bei 3€ zur Anzeige gebracht werden. Wenn du so rüber kommst, als wäre dir die Verwarnung egal, wirst du ziemlich sicher recht schnell Probleme bekommen. In dem Einkaufsladen, wo ich immer meine Lebensmittel besorge, wird JEDER Diebstahl zur Anzeige gebracht und zudem muss man 45€ Vertragsstrafe an den Laden bezahlen.