Immobilienverkauf…wer kennt sich aus?
Hallo,
wer kennt sich im Immobilienrecht aus?
wir verkaufen unsere Immobilie. Die Interessenten haben mündlich zugesagt, dass sie die Immobilie kaufen möchten. Wir sind preislich gut entgegengekommen und sind auf Wünsche eingegangen. Obwohl in der Anzeige stand mit Inventar in der Küche und Keller, sind wir dem Wunsch nachgegangen alles komplett leer zu räumen. Haben also auf unsere Kosten alles entsorgt. Immer mehr und mehr wünsche, Forderungen und unverschämte Nachrichten kamen auf uns zu. Trotzdem haben wir versucht den Käufern entgegenzukommen. Dies zieht sich jetzt schon 3 Monate. Für die mündliche Zusage gibt es auch Zeugen. Nun wollen die netten Leute doch nicht kaufen. Ist ja auch deren recht. Aber können wir auf Entschädigung bestehen? Schließlich haben wir ja alles entsorgt und die Immobilie anderen Interessenten nicht mehr gezeigt. Es stand ja auch schon ein Termin beim Notar fest.
vielen Dank für eure antworten
6 Antworten
Hallo,
ein Immobilienverkauf ist erst mit der notariellen Beurkundung rechtsgültig. Mündliche Zusagen – selbst mit Zeugen – sind rechtlich nicht bindend. Daher besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung.
Um solche Situationen zu vermeiden, ist ein professioneller Makler eine sinnvolle Lösung. Ein erfahrener Makler wie die JUBEFA GmbH aus Dresden schützt nicht nur vor unnötigem Aufwand, sondern auch vor juristischen Stolperfallen. So wird der Verkauf sicher und rechtlich einwandfrei abgewickelt.
Alles Gute für den weiteren Verkauf!
Der Tipp ist gut, ich hoffe die Sache ging noch gut aus. Für Tipps und Tricks rund um Immobilien Geschäfte in Deutschland gibts eine Reddit Community https://www.reddit.com/r/GermanRealEstateHub/
Da hätte nur ein Vorvertrag geholfen.
Wir hatten das mal umgekehrt erlebt. Zu dem vereinbarten Kaufpreis wurden dann nach und nach immer neue Forderungen vom Verkäufer gestellt (z.B. für besonders schöne Türen). Der Notartermin stand auch schon fest, als wir absagten. Der Verkäufer kam jetzt in die Schieflage, weil er selber auch schon einen Notartermin für ein Haus hatte, was er jetzt kaufen wollte. Ich würde sagen: überreizt
Hallo Mises2020,
ich fürchte da kommst du nicht weit. Eine Immobilie kann nur mit einem Notar verkauft werden. Das läuft etwas anders als ein Autokauf.
Wenn ein Vorvertrag rechtlich bindend sei soll, dann sollte der, im besten Fall, vor einem Notar geschlossen werden. Dort werden alle Rechte und Pflichten festgelegt und falls einer denen nicht nachkommt, dann kann das alles rückabgewickelt werden und der Verursacher trägt die Kosten. Das wird gemacht, wenn eine Finanzierung geklärt werden muss und man sicher sein möchte, dass die Immobilie nicht anderweitig verkauft wird.
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber bei Immobilien geht es meist um viel Geld. Ich bin immer wieder erstaunt wie viele Laien sich hier austoben und sich sogar mit Profis einlassen und fürchterlich abgezockt werden. Die meisten würden doch auch nicht versuchen ihren Fernseher selbst zu reparieren und so sollte man auch bei Immobilien einen Fachmann hinzuziehen, wenn man sich nicht auskennt. Und ja, der kostet Geld. Aber weniger als ihr jetzt schon ausgeben habt.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Danke für deine Antwort. Uns ist klar, dass ohne Notar natürlich nichts in sicheren Tüchern ist. Auch, dass die Leute im Recht sind, wenn sie die Immobilie doch nicht kaufen, wissen wir. Uns geht es ja nur um die ganzen Umstände. Ein anderer Käufer hätte das Inventar vielleicht mitgekauft. Oder wir hätten schon an jemand anderes verkaufen können.
naja dann ziehen wir wohl den kürzeren
Nein, da habt ihr voreilig gehandelt, ohne etwas in der Hand zu haben.
In der Regel kommt es zwar zuerst zu einer mündlichen Absichtserklärung. Die Käufer müssen dann von der Bank die Sicherstellung der Finanzierung vorlegen können.
Es kommt dann zu einem Zwischenvertrag, wo eine Anzahlung geleistet wird, die nicht zurück erstattet wird, falls der Käufer zurück treten sollte, hat er diesen Betrag verloren. Denn eben, man zeigt das Objekt ab Dato niemandem mehr. Es ist wie auf Eis gelegt.
Und dann macht der Notar den definitiven Vertrag....wenn keine Mängel arglistig verschwiegen worden sind, kann der Käufer keine Forderungen mehr stellen, dass etwas nun nach kurzer Zeit ausstieg und ersetzt werden musste.
Dafür muss man eben exakte Angaben machen, wie alt die Geräte sind etc. Also gekauft, wie besichtigt.
Dass ihr nun den Keller geräumt finde ich nicht weiter schlimm, denn kaum ein Käufer möchte zuerst sein Objekt entrümpeln. So gesehen entstand für euch kein Schaden. Denn dementsprechend teurer könnt ihr es verkaufen und müsst nicht mehr, wie diesmal mit dem Preis, den ihr wolltet, runter gehen.
Doch, das ist üblich, zumindest in der Schweiz. Es muss konkret sein, damit das, was ihr erlebt habt, eben nicht passiert oder man zumindest entschädigt wurde, mit der Anzahlung, die geleistet wurde.
vorvertraglicher Schadensersatz - culpa in contrahendo
Schema zur culpa in contrahendo (c.i.c.), §§ 311 II, 241 II, 280 I BGB | iurastudent.de
geh damit am Besten zu einem Anwalt
Also Eine Finanzierungsbestätigung wurde uns tatsächlich vorgelegt. Aber bei einer Anzahlung hat niemand zugestimmt. Ich glaube das kommt bei einer Immobilie eher selten vor. Man könnte ja in der Zwischenzeit etwas besseres finden.
und von entrümpeln war nicht die Rede. Ich meine wirklich Inventar. Im Keller hochwertige und sehr stabile Regale. Und eine gute Küchenzeile mit sehr guten E-Geräten, neuem Kühlschrank usw.