Im Pfandhaus etwas abgeben was man auf Raten zahlt?
Hallo
darf man etwas im Pfandhaus verpfänden auf das man noch raten abbezahlen muss z.B teures Smartphone oder nur wenn man etwas vollständig abbezahlt hat. Danke!
5 Antworten
Schau ins Kleingedruckte des Vertrages, ob ein Eigentumsvorbehalt integriert ist.
Wenn ja - dann kannst Du es knicken mit dem Pfandhaus.
Alles nähere: BGB § 449
Lass es einfach. Besser so.
Verpfänden kann man nur Dinge, die einem wirklich auch gehören. Ein noch nicht "abbezahltes" Smartphone ist noch nicht in deinem Besitz!
Ein noch nicht "abbezahltes" Smartphone ist noch nicht in deinem Besitz!
Das ist es durchaus. Sonst haette er es ja gar nicht und koennte es somit auch nicht zum Pfandhaus bringen.
woher weis man den das er es noch nicht abbezahlt hat ? Alle machen das etwas auf raaten bestellen verkaufen und raaten abbezahlen 😂 da fragt keiner nach belegen geh hin gib ab fertig .
Nein, das kannst du ja nicht verkaufen, gehört ja nicht dir, daher auch nicht verpfänden.
Die Raten sind offensichtlich noch nicht abbezahlt, also, ist er nicht der Eigentümer.
darf man etwas im Pfandhaus verpfänden auf das man noch raten abbezahlen muss
Eigentümer ist er erst wenn die letzte Rate bezahlt ist.
Hier kannst du den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer nachlesen:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/besitz-27446
Eigentümer ist er erst wenn die letzte Rate bezahlt ist.
Und wieder die gleiche Frage: Wie kommst du darauf?
Hier kannst du den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer nachlesen:
Der ist mir lange bekannt.
Weil er offensichtlich noch Raten abbezahlt. Da ist so gut wie immer ein Eigentumsvorbehalt bis die letzte Rate bezahlt ist.
Da ist so gut wie immer ein Eigentumsvorbehalt bis die letzte Rate bezahlt ist.
Das ist mal ein starke Behauptung, die von der Realität nicht gedeckt wird. Und selbst so gut wie immer, wäre nicht immer.
Da gibt es wohl keine Statistik dafür, sonst hättest du schon belegt, dass es anders ist.
Nana, wenn du behauptest, musst schon du belegen und nicht derjenige, der dir widerspricht. Aber wir können das Thema auch beenden, da du ja zugegeben hast, dass du nicht wissen kannst, ob es einen Eigentumsvorbehalt gibt.
Ja, können wir beenden, weil wir es beide nur annehmen und nicht wissen. Du kannst mir aber auch gerne den Laden nennen, der Ratenkäufe ohne Eigentumsvorbehalt genehmigt. Die wären ja ganz schön blöd.
Mein örtlicher Elektrofachmarkt. Media Markt. Saturn. Die finanzieren die Produkte nämlich alle nicht selber.
Aha und die Bank, die das dann finanziert macht das auch ohne Eigentumsvorbehalt?
Ich werde jetzt tatsächlich nicht meine Handyverträge hier posten.
Nur wenn du bereits Eigentuemer geworden bist. Meist wirst du das aber nicht sein, weil das Geraet im Normalfall mit einem Eigentumsvorbehalt des Haendlers bis zur vollstaendigen Bezahlung belastet sein wird.
Woher weißt du, dass es nicht dem Fragesteller gehört?