Handy während Ratenkauf verkaufen?

4 Antworten

Wenn auf dem Vertrag so was ähnliches wie das steht: "Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt es unser Eigentum"
(das nennt man Eigentumsvorbehalt)
dann bist du nur der Besitzer und nicht der Eigentümer. Aber ob du das Gerät hast oder nicht juckt die doch nicht. In ihrem Interesse steht nur, dass du es abbezahlst und sie ihr Geld bekommen. Mal angenommen du verlierst das Gerät oder es geht dir kaputt... kannst du doch nichts dafür! Die werden nur das Geld verlangen.
Das einzige worauf du achten solltest ist, dass du die Raten bezahlst.
Ich habe schon sehr oft Sachen auf Ratenzahlung gekauft und diese entweder verkauft oder eingetauscht. Also hab keine Angst.

Nur, wenn Du die Raten und die Vorfälligkeitsentschädigung vorab bezahlst und es dann Dein Eigentum ist.


Du kannst es erst verkaufen wenn du es komplett bezahlt hast, sonst bekommst du ärger.

Vergiss es: Du bekommst Mega-Stress wenn Du es verkaufst, bevor Du es komplett bezahlt hast.