Im Laden in Zeitschrift geblättert- entsteht daraus Verpflichtung zum Kauf?

17 Antworten

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Nein generell nicht, aber das hängt vom Ladenbesitzer ab da er die Kontrahierungsfreiheit besitzt. Er kann es dir verbieten. Aus Kulanzgründen wird das keiner tun , da Zeitschriften nach Aktualität des Inhaltes gekauft werden und beim durchblättern erkennt man ob die Zeitschrift interessant ist. Eine Unsitte beim durchblättern ist es dabei die Finger zu befeuchten (ekelhaft) -wegen der zusammengeklebten Seiten- , da kann der Ladeninhaber auf Kauf bestehen, da man es keinem anderen Kunden zumuten kann die Zeitschrift dann zu kaufen.(Hygiene)

Nein... er darf dir noch nicht einmal verbieten das zu tun, denn die Ware zu begutachten ist das gute Recht eines Kunden solange er diese damit nicht beschädigt.

Er kann dich natürlich jederzeit bitten seinen Laden zu verlassen - auch ohne Grund - weil er dort Hausrecht hatt, aber zum kauf verpflichten tut es dich nicht.

Juristisch gesehen ist es das selbe als würdest du dir eine Vase von allen Seiten gründlich anschauen bovor du dich entscheidest sie zu kaufen.

ist ja schon komisch, das diese Frage kommt, obwohl dies letzten Mittwoch auf RTL unter der Sendung : Rechtsirrtümer behandelt wurde. Will uns da einer testen???????

In einem Edeka bei uns im Dorf hat früher der Besitzer mit den Kindern und auch mit den Erwachsenen geschimpft wenn diese mal einen Artikel in einer Zeitschrift lasen oder in der Micky Maus blätterten..

Ich bin der Ansicht das man als Kunde sich vergewissern muss ob einem die Zeitschrift interessiert und welche Themen dort sind. Wenn man für einen anderen eine Zeitschrift kauft dann muss man erst Recht zuerst mal lesen ob diese Zeitschrift von Interesse ist.

Alleine die Schlagzeile sagt meist nichts aus-Oft sind diese reißerisch und im Mittelteil des Heftes entpuppt sich die Schlagzeile als was ganz anderes..

Beispiell: In der Frau mit Herz stand mal auf dem Titelblatt: "Selbstmorddrama um Prinzessin Viktoria" Im Innenteil stand jedoch das es ein ehemaliger Schulkamerad der Prinzessin war welcher vor 5 Jahren sein Leben beendet hatte..

Solange man nichts aus den Zeitschriften/Comics rausreißt und nichts dreckig macht kann ein Besitzer aus die Leute mal etwas lesen lassen

Du mußt die Zeitung nicht kaufen, weil Dir als Kunde vor dem Kauf das Recht zusteht, die Ware eingehend zu prüfen. Und dazu gehört nun einmal, da auch reinzuschauen. Die Ladeninhaberin kann Dir aber untersagen, stundenlang drin zu lesen. Aber eine Kaufverpflichtung entsteht dann trotzdem nicht.