Im ausbildungsvertrag steht das die Ausbildung am 31.07.24 und die praktische Prüfung ist am 25.05.24 und mein ausbilder meinte nach bestehen der praktische?

3 Antworten

Das sollte die Frage beantworten:

Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 21 Beendigung: "(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss."

Wie wird das gehandhabt: Du hast Deine praktische Prüfung, bestehst sie. Wenn Du am nächsten Tag im Ausbildungsbetrieb auftauchst und Dich Dein Arbeitgeber weiter arbeiten lässt, muss er Dich auch weiter bezahlen. Deshalb gebe ich meinen Azubis einen Übergangsvertrag, der mit bestehen der Prüfung anfängt und mit dem Ende der vorgesehenen Ausbildungszeit endet. In der Zeit zwischen bestehen der Prüfung und diesem Datum wird dann entschieden, ob der Azubi endgültig übernommen wird (und will).

Ein Ausbildungsvertrag wird meistens so geschlossen, üblicherweise findest du darin auch einen Abschnitt, in dem erklärt wird, dass der Vertrag definitiv mit dem Bestehen der Prüfung (die praktische ist immer der letzte Teil) endet.

Was auch logisch ist, weil du danach kein Azubi mehr bist und einen anderen Vertrag brauchst (Mindest- oder Tariiflohn für "normale" Mitarbeiter, keine erufsschule usw.).

Der etwas längere "Sicherheits-Zeitraum" soll einfach Fälle abdecken, bei denen sich z.B. Prüfungstermine verschieben oder Nachprüfungen nötig sind.

Hinter dem Termin 31.07.24 fehlt ein Verb. Nur durch dieses Verb bekommt die Frage einen Sinn.

Wahrscheinlich soll da "endet" stehen.

Ich würde es so sehen: Du hast einen Vertrag mit der Firma, der bis zum 31.07. gilt Abzüglich Urlaub hast du bis zu diesem Termin in der Firma zu arbeiten.


bergquelle72  07.01.2024, 13:24

Ich habe jetzt die Antwort von mveltre gelesen. Ich denke der hat Ahnung und so wird es sein.

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