Aufhebungsvertrag kurz vor Ende der Ausbildung?

2 Antworten

Wende dich bitte direkt an deine zuständige IHK. Die können dir da schnell und 100% korrekt antworten.

Spontan habe ich zum Thema folgendes gefunden:

https://www.ihk.de/wiesbaden/bildung/ausbildung/externenpruefung-zulassung-zur-abschlusspruefung-1253454

https://www.ihk.de/regensburg/aus-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/zulassung-zur-abschlusspruefung3/zulassung-ohne-vorangegangenes-berufsausbildungsverhaeltnis-1395672

Zur zweiten Frage: du kannst immer arbeiten gehen, ist halt die Frage ob du eine Stelle ohne bestandene Ausbildung bekommst. Alles weitere ergibt sich dann von der Antwort der IHK.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ausbilderschein

Würde ich kurz vor Ende natürlich verweigern, was soll der Unsinn.

Ansonsten musst Du mit dem Problem mal die IHK anmailen, ob die Voraussetzungen für die Prüfung ausreichen.