Ich werde 20.000 € erben , was soll ich jetzt tun , wegen Jobcenter?
Hallo zusammen, meine Freundin ist leider gestorben und werde dadurch wie oben erwähnt Geld geerbt bekommen… Aber im Moment beziehe ich Geld vom Jobcenter… mir ging es gesundheitlich nicht gut , deshalb bin ich in dieser Situation… ich starte jetzt eine Maßnahme über das JC und fange an zu arbeiten ab Montag und ab September nächstes Jahr hätte ich die Möglichkeit die Schulung zu machen , wo ich dann auch im Zukunft arbeiten möchte… das heisst ich wäre dann noch über 1 Jahr beim JC… aber so wie ich es mitgekriegt habe dauert es ungefähr 6 Monate bis ich das Erbe bekomme , natürlich werde ich das dem Jobcenter melden … oder ich werde auf die Maßnahme verzichten und auch auf die Schulung und mir jetzt eine Arbeit suchen und somit müsste ich es ja dann nimmer melden .. wenn ich das so mache , kann ich die Schulung trotzdem machen aber müsste es selber finanzieren und auch nebenher arbeiten, frage mich halt ob es nicht zu anstrengend wird , Arbeit + Schulung … das mit meiner Krankheit .. 😒 aber ich denke , ich könnte es schon packen aber mit Schulung nebenher , wird schon anstrengend… bei der Maßnahme vom JC hätte ich mich voll auf die Schulung konzentrieren können , ohne nebenher arbeiten zu müssen, wisst ihr was ich meine ? was würdet ihr an meiner Stelle tun ?? Und hat man eigentlich einen Freibetrag , oder werden die 20.000 Euro angerechnet?
Danke im Voraus für eure Antworten ❤️
4 Antworten
Derzeit bleiben dir min. 15.000 Euro als Schonvermögen, was nicht auf deinen Bedarf angerechnet würde.
Denn ein Erbe ist seit Juli 2023 kein Einkommen mehr, sondern fällt unter Vermögen.
Im ersten Jahr wären es für den Antragsteller sogar bis zu 40.000 Euro an Schonvermögen, ab dem zweiten Jahr dann noch bis zu 15.000 Euro.
Diese bis zu 15.000 Euro gelten von Beginn an auch für jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörende Person.
Wenn Du also derzeit kein oder nur wenig Vermögen hast, dürftest Du derzeit insgesamt min. 15.000 Euro an Vermögen haben, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet werden würde.
Angenommen Du hättest derzeit gar kein Vermögen, dann blieben bei 20.000 Euro max. 5000 Euro die angerechnet werden könnten, nach dem dir das Erbe zugeflossen ist.
Diese max. 5000 Euro die dann ggf.über der Grenze des Schönvermögens liegen würden, müssten dann zwingend unter Berücksichtigung von dann evtl.selber zu zahlenden KK - Beiträgen von derzeit um die 230 Euro und deinem Bedarf der dir ohne Einkommen vom Jobcenter zusteht auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden.
Teilt man also diese angenommenen max. 5000 Euro durch 6 Monate, würde das einen anrechenbaren monatlichen Betrag von etwa 833 Euro ergeben.
Alleine der volle Regelbedarf für den Lebensunterhalt beträgt ja derzeit schon 563 Euro, es blieben dann max.um die 270 Euro, die noch auf deine Warmmiete angerechnet werden könnten, ohne Berücksichtigung von KK - Beiträgen.
Da deine Warmmiete ja sicher höher als 270 Euro liegt, würdest Du auch dann noch im Leistungsbezug bleiben, würdest dann nur evtl.für die nächsten 6 Monate keinen Regelbedarf und weniger für deine Warmmiete erhalten.
Es gibt eine Karenzzeit und ein Schonvermögen von 40.000,00€.
Das heißt wenn Du die maßnahme machst und nach 6 Monaten erbst bleibt dir 1 Jahr um vom Bürgergeld wegzukommen damit es nicht angerechnet werden kann. Die einzelnen Höhe und Richtilinien kann dir dein Sachbearbeiter genau erklären
An ein Obdachlosenheim spenden.
Das Geld nutzen einen Job zu finden anstatt an der Sozialnadel zu hängen!
Danke dir für deinen Stern !