Maßnahme vom Jobcenter, dann schwanger, wann muss man wieder arbeiten?
Ich habe mehrere Fragen zum obig genannten Thema.
- Angenommen eine Frau ist in einer Maßnahme vom Jobcenter. Bekommt sie diese bezahlt oder wird ihr weiterhin das Geld vom Jobcenter monatlich überwiesen?
- Was passiert mit ihrem Geld vom Jobcenter, wenn sie mit einem Partner zusammenzieht, der netto zwischen 3500-4000 Euro hat?
- Die Frau wird schwanger. In welcher Zeit nach der Schwangerschaft müsste sie wieder arbeiten? Wie läuft das dann mit dem Jobcenter?
Danke für eure Beiträge!
3 Antworten
Hi,
Für die Maßnahme muss ein Vertrag unterschrieben haben da steht alles drin, denn nicht jede ist gleich. Für Bewerbungstraining gibt es oft nur Fahrtkosten, während schulische Ausbildungen ganz anders entlohnt werden. Ob dann Arbeitslosengeld oder zb eine Ausbildungsbeihilfe kommt hängt halt von der Massnahme ab
Bei Frage 2 kommt es drauf an welche Leistung bekommt, bei ALG1 passiert nix, beim Rest wird gekürzt.
Wann nach der Schwangerschaft arbeiten kann hängt an zuvielen Faktoren, wenn alles gut geht kann theoretisch nach 2 Monaten wieder arbeiten.
- Man kriegt auch Geld in einer Maßnahme.
- Man lebt in einer Bedarfsgemeinschaft sein Gehalt bzw Leistungen werden dann bei dir miteinberechnet. Da kommts meist zu das du dann weniger Leistungen bekommst. Aber zumindest kriegt man den Mindessatz (ALG I 400€/Bürgergeld 500€)
- Man ist trotzdem vermittelbar. Solange man nicht schon Ende des 8. Monats ist und das erst dann merkt, muss man sich weiter Bewerben ect. Es gelten die ganz normalen gesetzlichen Mutterschutzgesetze.
Aber zumindest kriegt man den Mindessatz (ALG I 400€/Bürgergeld 500€)
???
Wie sind die gesetzlichen Mutterschutzgesetze? Wie lange nach der Schwangerschaft muss man wieder arbeiten?
Die Frau wird schwanger. In welcher Zeit nach der Schwangerschaft müsste sie wieder arbeiten? Wie läuft das dann mit dem Jobcenter?
Das könnt ihr als "Paar" dann unter einander klären.
Wenn er der Vater des Kindes ist, seid ihr auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Bei dem genannten Einkommen, dürftet ihr keinen Anspruch mehr auf das Bürgergeld haben.
Somit könnt ihr Euer Leben gestalten wie ihr es wollt. Das betrifft auch das Thema Arbeit nach der Schwangerschaft
Es geht nicht um mich, ist nur ein Beispielfall.