Ich hätte heute eigentlich meinen freien Tag gehabt aber ich musste für einen kranken Kollegen einspringe?

6 Antworten

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Wenn Du einen geplanten freien Tag hättest, darf Dein Chef Dich nicht kurzfristig ohne Absprache und Dein Einverständnis zur Arbeit rufen, nur weil ein Kollege krank wird. Das ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers, wenn die Personaldecke so eng ist.

Arbeitseinsätze müssen auch im Voraus bekannt sein. Da richtet sich die Rechtsprechung nach § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier wird bei der "Arbeit auf Abruf" gesagt, dass der Arbeitnehmer nur zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Wenn Du jetzt an einem geplant freien Tag arbeitest, sind das Überstunden, die bezahlt oder als Freizeitausgleich gegeben werden müssen.

Was steht denn zu Überstunden im Arbeitsvertrag? Bei Teilzeit sollten keine Überstunden anfallen, zumindest nicht regelmäßig.

So viel zur rechtlichen Seite. Allerdings bist Du, wie Du schreibst, noch in der Probezeit. Ich kenne Deinen Chef nicht und kann daher nicht sagen, wie er reagieren wird, wenn Du auf Dein Recht bestehst. Während der Probezeit kann ja von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden und das Kündigungsschutzgesetz greift i.d.R. auch erst nach sechs Monaten und/oder im Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften.


Hexle2  02.10.2019, 08:08

Danke fürs Sternchen

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Die Stunden schreibst du natürlich als Arbeitszeit auf. Gehst du diese Woche trotzdem weiter an allen Tagen arbeiten, hast du entsprechend Überstunden auf dem Konto. Wie mit denen umgegangen wird, steht in deinem Arbeitsvertrag (Auszahlung oder Freizeitausgleich). Und wenn Freizeitausgleich als primäre Variante drin steht, musst du wiederum mit deinem Chef reden, wann du diesen machen kannst.

Ab einer gewissen zahl übersgunden musst du entlohnt werden. Das steht normalerweise in deinem Arbeitsvertrag. Entweder mit Geld oder mit zeitausgleich. Wenn es im Vertrag nicht speziell geregelt ist dann kann dein Chef entscheiden wie er ihn dir vergütet. Du kannst natürlich anbringen dass du gerne an Tag xy frei hättest aber am Ende obliegt es deinem Chef es zu genehmigen.


MischiMaus01  23.09.2019, 23:15

Und nein es muss nicht diese Woche sein. Er darf den Tag an dem du frei hast bestimmen wann er will.

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Nein, ohne Rücksprache mit dem Chef geht das natürlich nicht. Du hast deshalb keinen Anspruch auf einen freien Tag zu einem anderen Zeitpunkt.

Wenn es ein ordentlicher Chef ist, dann gibt er dir an einem anderen Tag frei oder bezahlt dir das als Überstunden.

Aber wieso bist du der Meinung, dass du jetzt die ganze Woche frei nehmen kannst?


Aron5 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 23:35

Wer behauptet das? Ich habe einen Tag in der Woche frei! Ich arbeite 5 Tage in der Woche und das für jeweils 5,5 bis 6 Stunden und einmal in der Woche 8 Stunden. Wenn ich jetzt mehrmals hintereinander Überstunden mache und dann auch noch an einem tag den ich normalerweise frei hätte was passiert dann?

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danitom  23.09.2019, 23:45
@Aron5

Du behauptest das: Darf ich mir dann diese Woche frei nehmen?

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Aron5 
Beitragsersteller
 24.09.2019, 00:21
@danitom

Genau, darf ich mir dann in dieser Woche frei nehmen heißt darf ich mir an einem anderen Tag frei nehmen.

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danitom  24.09.2019, 01:19
@Aron5

Darf ich mir den Tag dann in dieser Woche frei nehmen.

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Aron5 
Beitragsersteller
 24.09.2019, 22:21
@danitom

Neein, nicht unbedingt in dieser Woche, aber innerhalb der Frist bevor mein Urlaub verfällt!

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