Einspringen im frei Bezahlung?

1 Antwort

Wenn du Mehrarbeit leistest, hast du natürlich Anspruch auf einen Freizeitausgleich oder Auszahlung der Überstunden, sofern im Arbeitsvertrag nichts davon steht, dass eine gewisse Anzahl Überstunden, mit dem Monatsgehalt abgegolten ist.


paddy463 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 14:46

Also jetzt für Januar sind es ca 24h die mehr gearbeitet worden sind. Meinte sowas wie Zuschläge wie es bei Nachtschicht oder we Zuschlag gibt.

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windsbraut0307  29.01.2021, 14:48
@paddy463

Nein, Zuschläge gibts da nicht, es sei denn sowas ist im Arbeitsvertrag vereinbart

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paddy463 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 14:56
@windsbraut0307

Okay, habe da mal was gelesen von Belastungszuschlag, wenn man innerhalb von 24h einspringen muss, das da jemand einen Zuschlag von 30% bekam.

Also gilt das nicht für alle

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