Ich habe zwei Stromzähler, muss ich doppelte Grundgebühr zahlen?
Unsere Wohnung bestand früher aus zwei kleinen Wohnungen, daher zwei Stromkreisläufe und Zähler. An wen muss ich mich wenden um nur einen Anbieter bzw einmal Grundgebühr zahlen zu müssen? Die Bundednetzagentur, den Stromanbieter oder den Vermieter?
4 Antworten
Du musst Dich an deinen Vermieter wenden. Der muss dann einen Elektriker beauftragen, die beiden Anlagen zusammenzuführen. Das macht der Versorger bzw. Netzbetreiber nicht. Es muss ja auch geprüft werden, ob dies aufgrund der Last überhaupt möglich ist. Einen Rechtsanspruch auf Zusammenlegung hast Du allerdings nicht. Wenn der Vermieter dem nicht nachkommt, kannst Du nichts machen. Die Bundesnetzagentur wird dort auch nichts machen. Das ist außerhalb deren Zuständigkeit.
Ein Pooling ist was völlig anderes. Das macht im SLP Bereich allerdings keinen Sinn. Der Sinn eines Poolings ist ja, die zeitgleichen Leistung zusammenzurechnen, um die Leistung zu reduzieren. Dazu brauche man allerdings auch eine Leistungsmessung - also RLM. Im SLP Bereich reduzieren sich keine Kosten, da es immer noch 2 Messungen sind und damit der Messpreis auch doppelt anfällt. Bei dem physischen: Ganz willkürlich kann der Netzbetreiber das nicht ablehnen. Wenn die Anlagen aufgrund der Leistungen zusammengelegt werden können, ohne dass die vertragliche Anschlussleistung überschritten wird, kann er das auch nicht ablehnen. Das muss aber erstmal geprüft werden. Etwas komplizierter wird es, wenn Einspeiseanlagen dran hängen sollten. Pauschal gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch und der Netzbetreiber führt das auch nicht aus, sondern ein Vertrags-Installateurunternehmen, welches der Kunde selbst beauftragen muss.
Nein, es sei denn, es gibt auch zwei Rechnungen.
Was steht denn im Mietvertrag, wurde eine Wohnung oder zwei Wohnungen angemietet.
Für mich wäre allerdings immer der Vermieter der nötige Ansprechpartner.
Klar, zwei Rechnungen und im Mietvertrag steht dazu nichts.
Wir haben teilweise sogar zwei verschiedene Stromanbieter gehabt, da die meisten Geräte wie Waschmaschine, Trockner und die komplette Küche über den einen Zähler und lediglich das Eß-/ und das Kinderzimmer über den anderen Zähler laufen. Bei dem einen Vertrag achten wir auf niedrige kWh Preise und bei dem anderen auf eine niedrige Grundgebühr. Unsere finanzielle Lage hat sich leider verschlechtert, deshalb suchen wir gerade dringend nach Einsparungen...
Also ein Mietvertrag für eine Wohnung mit einer BK-Abrechnung, somit kann ein Zähler ausgebaut bzw. stillgelegt werden, über den Eigentümer/Vermieter an einen Elektriker rangehen.
Es wird zwei Verträge und damit zwei Rechnungen geben müssen: Gemietet wie gesehen.
Wenn der zweite Zähler funktionstüchtig ist, dann brauchst du dementsprechend 2 Verträge und hast 2x Grundgebühr.
Da kommst du auch nicht drum rum, wenn der Vermieter nicht das Geld in die Hand nehmen möchte, um die Zähler zusammenlegen zu lassen. Wird er nicht machen, da es keinen Mehrwert für ihn hat, aber es bezahlen muss. Versuchen kannst es aber.
Sind zwei Zähler vorhanden, sind auch zwei Verträge abzuschließen und damit auch die Grundgebühr in der jeweiligen Höhe zu entrichten.
Wenn Du das ändern willst und bist Eigentümer, kannst Du einen dafür zugelassenen Elektriker beauftragen, der die Anlagen zusammenführt. Dieser übernimmt auch die Formalitäten gegenüber dem Netzbetreiber.
Bist Du Mieter, kannst Du Deinen Vermieter bitten, das o.a. zu veranlassen. Du hast aber keinen Anspruch darauf. Vielleicht würde es helfen, wenn Du anbietest, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Allerdings dürften 3 bis 4 Jahre ins Land gehen, bis sich das überhaupt rechnet.
Der Vermieter könnte aber auch kein Interesse an dieser Änderung haben, da auf jeden Fall der Bestandsschutz erlischt und die Einheiten damit ohne hohe Kosten nicht mehr getrennt vermietet werden könnten. Das könnte je nach Zustand der Anlage - wenn es dumm läuft - auch schon bei der Zusammenlegung passieren. Das kann aber der Elektriker einschätzen, wenn er die Sache angeschaut hat.
Alle anderen genannten Institutionen sind nicht zuständig, weil es um eine Veränderung an die Mietsache geht.
Du könntest allerdings alternativ Deinen Stromlieferant fragen, ob er Mengenrabatt anbietet. Halte ich jedoch eher für unwahrscheinlich.
Danke! Demnach ist auch "Pooling" eine Art Werbung oder Vergünstigung der Anbieter, aber nichts worauf ich ein Recht hätte und schon gar nichts physisches, richtig?