Ich habe immer noch ein Problem?


21.04.2021, 16:39

Tja und da kam halt nix

2 Antworten

ch hatte denen eine Kündigung geschrieben über Abo alarm vor 2 Monaten und trotzdem hatten die mir dann das Geld abgebucht.

Das sagt noch gar nichts. Die Kündigung muss ja auch form- und fristgebunden eingehen. Wenn die Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsende ist, dann ist zwar die Kündigung durchaus rechtens, wird aber ggfs. erst im nächsten Jahr greifen. Insofern musst du erstmal prüfen, welche Kündigungsfrist hier überhaupt greift, und dann, zu welchem Zeitpunkt deine Kündigung frühestens wirksam werden kann.


DortmundLove 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 14:04

Und ich hab den Vertrag sofort beendet. Im Brief stand drin dass es ab April anfängt. Im Februar habe ich die Kündigung geschrieben. Das heißt die hätten die akzeptieren sollen und mich dann in Ruhe lassen sollen

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DortmundLove 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 14:01

Die erste Kündigung hatte ich sofort innerhalb von 14 Tagen durchgeführt aber die haben überhaupt nicht reagiert. Die hätten sich ja auch mal wenigstens dazu äußern sollen. Aber haben die nicht gemacht. Kann ja nicht sein dass wenn ich denen kündige, die das vollkommen ignorieren. Ich habe ja nicht mal ein Schreiben bekommen dass ich noch bis xy zahlen muss. Oder das die die Kündigung bestätigen und der Vertrag bis zum xx ausläuft

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Bitterkraut  21.04.2021, 16:43
@DortmundLove

In den ersten 14 Tagen kannst du widerrufen. Das mußt du aber dann auch so schreiben. Eine Kündigung ist was anderes. Da mußt du dich um die Fristen kümmern.

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FordPrefect  21.04.2021, 16:44
@Bitterkraut

...und auch nicht jeden im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag kann man widerrufen (dürfte hier aber wohl zutreffen). Auch das wird gerne übersehen.

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Ratefuchs007  21.04.2021, 16:44
@DortmundLove
Die erste Kündigung hatte ich sofort innerhalb von 14 Tagen durchgeführt aber die haben überhaupt nicht reagiert.

Logisch, du hast ja auch einen Riesenfehler gemacht:
Innerhalb von 14 Tagen hättest Du nicht kündigen, sondern widerrufen müssen.

Und im Falle einer Kündigung läuft ein Vertrag bis zur Beendigung weiter.

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FordPrefect  21.04.2021, 16:47
@DortmundLove

Nach der Ergänzung ist zu konstatieren, dass du im Unrecht bist.

Die erste Kündigung hatte ich sofort innerhalb von 14 Tagen durchgeführt

Du hast einen Vertrag abgeschlossen - den du hättest *widerrufen* können innerhalb von 14 Tagen. Eine Kündigung war hier der falsche Weg; jetzt läuft das Abo nämlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem deine Kündigung wirksam wird, was vermutlich erst in 2022 der Fall sein wird. Für den Widerruf hat man bei Fernabsatz eine Frist von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung, aber die muss man dann halt auch nutzen.

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DortmundLove 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 16:51
@Ratefuchs007

Was 😨 ich dachte wenn ich denen schnell eine Kündigung schreibe dann ist das wie ein Widerspruch. Trotzdem hätten die auch darauf antworten können

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Ratefuchs007  21.04.2021, 16:53
@DortmundLove

Da hast Du falsch gedacht, das ist nämlich ein Riesenunterschied, den man kennen sollte.

Und es heißt nicht Widerspruch, sondern Widerruf.

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DortmundLove 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 16:55
@FordPrefect

Und woher weiß ich wie lange mein Abo geht wenn ich kein schreiben über die Kündigungsbestätigung habe?

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DortmundLove 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 16:58
@FordPrefect

 Problem ist auch: ich habe beim Umzug den Abo Zettel verloren also das erste Schreibe

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FordPrefect  21.04.2021, 17:00
@DortmundLove

Dann melde dich bei Abonnentenservice der entsprechenden Zeitschrift und frage nach.

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DortmundLove 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 17:08
@FordPrefect

Das Problem ist dass sind ganz miese Betrüger und ich glaube da würdest du auch nicht zahlen wollen

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Hallo, die Kündigung über Abo-Alarm wird wohl wirken, ist das nicht wie Einwurfeinschreiben? Bekommt man da nicht eine Bestätigung von Abo-Alarm, das es zugestellt wurde?

Nur wie die anderen User schon schrieben, wahrscheinlich hat dein Vertrag eine Minestlaufzeit etc. und die Kündigung wird erst später wirksam.

Finde doch mal heraus was die üblichen "Zeiten" sind.