Ich habe heute erfahren, dass mein verstorbener Vater ein uneheliches Kind haben soll.
Ich habe heute bei Klärung einer Erbengemenschaft erfahren, dass mein verstorbener Vater ein en unehelichen Sohn haben soll. Dieser. Müsste jetzt aber auch vielleicht Ende 30 oder Anfang 40 sein. Meine beiden Elternteile sind verstorben, habe auch keine Unterlagen während der Erbschaftsabwicklung mit meinen leiblichen Gechwistern finden können. Die wissen auch beide von nichts. Wo kann ich herausfinden, ob mein verstorbener Vater wirklich ein ihm nachgesagtes uneheliches Kind hatte. Ich will keinen Kontakt mit diesem Menschen, schon gar nicht mit dessen Mutter. Ich verabscheue solche Fruen, die sich in fremde Ehen drängen. Aber ich brauche für mich Gewissheit, um das Leben meiner Mutter besser verstehen zu können. Kann da vielleicht das Jugendamt oder wer Auskunft geben? Es müsste dann ja eine Vaterschaftsanerkennung oder sowas geben.?
5 Antworten
Was war denn das für eine "Klärung einer Erbengemeinschaft"? Wer hat das behauptet?
Wurden alle Unterlagen, alte Papiere Deines/Eures Vaters gesichtet?
Ich will keinen Kontakt mit diesem Menschen
Er wäre übrigens genau so ein Kind Deines Vaters wie Du es bist - Dein Halbbruder - und nicht einfach irgendein Mensch! Er kann auch nichts für seine Eltern - genau so wie jeder von uns.......
woher willst du denn so genau wissen, dass sich diese "böse Frau" sich in eine fremde Ehe gedrängt hat? Hast du noch nie davon gehört, dass verheiratete Männer sich ne Freundin suchen, der sie gar nix von ihrer Ehe erzählen. Und wenn die Freundin dann plötzlich schwanger wird, ist das Malheur da und sie wird oft sitzen gelassen. Solche Situationen gibt es leider wahnsinnig oft.
Also, bevor du die Mutter deines Halbbruders einfach verurteilst, solltest du erstmal nachforschen, ob es sich hier nicht auch um einen solchen Fall handelt.
Du kannst es schon auf dem Jugendamt versuchen. Aber ehrlich gesagt, mir scheint du mischst dich da gerade in die Ehe deiner Eltern ein. Beide haben nichts gesagt, haben geschwiegen. Und zwar sowohl deine Mutter als auch dein Vater. Beide wollten dass ihr anderen Kinder nichts erfahren. Und es ist Sache deiner Eltern gewesen. Nicht eure. (Wenn die Geschichte von dem unehelichen Kind überhaupt stimmt, was ja gar nicht sicher ist) Lasst also die Sache da wo sie hingehört - bei euren Eltern. Sie haben ein Recht auf ihre Privatsphäre.
Dir ist schon klar das das dein halbbruder ist und er kann nix dafür wie er gezeugt wurde aber Familie ist Familie und du bist sein halbbruder ob es dir passt oder nicht
Was willst du jetzt hier eigentlich? Wissen ob du einen Halbbruder oder eine Halbschwester hast, oder willst du eigentlich nur verhindern, dass dieses Kind deines Vaters nach Recht und Gesetz an seinem ihm zustehenden Erbe partizipiert ????