Bescheid vom Tod des Erzeugers?

8 Antworten

Wenn deine Mutter deinen Vater damals als deinen Erzeuger angegeben hat, würde man dich informieren, da du (eine seiner?) gesetzliche(n) Erbin wärest (was aber mit Vorsicht zu genießen ist, man kann nicht nur Reichtümer, sondern auch Schulden erben).

Wenn deine Mutter deinen Erzeuger damals nicht angegeben hat, wird dich wohl auch niemand kontaktieren, wenn er versterben sollte.


Hat Dein Vater etwas "Nennenswertes" zu vererben - sprich z.B. eine Immobilie, die es zwingend erforderlich macht einen Erbschein zu beantragen?

Hast Du noch Halbgeschwister?

Jein. Kann sein, muss nicht sein.

Zum ersten solltest du mal klären, ob dein Vater überhaupt verstorben ist. So wie ich das lese, ist dies im Moment nur eine Vermutung von dir.

Hierfür benötigst du keinen Anwalt, hier genügt der Kontakt mit dem Meldeamt der letzten bekannten Anschrift und dem Geburtsdatum deines Vaters.

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Melderegister++Auskunft+beantragen+einfach-84-leistung-0

Vielleicht in Kombination mit deinem Bundesland suchen, Gebühr mW zwischen 8 € und 15€, kann man aber erfragen.

Zu den Verwandten: bei der Beantragung eines Erbschein wird vom Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung verlangt, sowie die Vorlage eines Familienbuches.

Daher würde ich es nicht ausschließen, dass die Großeltern dort dich dann tatsächlich verschweigen würden. Das Nachlassgericht prüft nicht alle Angaben nochmals über das Standesamt.

Bist du an dem Punkt angelangt: dann benötigst du einen Anwalt! Hätte der Vater keine weiteren Kinder, und kein Testament wärst du Alleinerbe.

Wenn es keine erkennbare Beziehung zu deinem Vater gibt, die man öffentlich weiß, dann bist du behördlich auch unbekannt. Melde dich bei der Behörde als Tochter jenes Mannes und nimm Kontakt zu der neuen Familie von ihm auf. Dann wirst du auch berücksichtigt und informiert.


Eninajanine 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 15:38

Er hat keine neue familie .... meine oma opa tante onkel sagen ich bin tod für sie ... also die herschaften wollen kein kontakt .

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LaurentSonny  04.01.2019, 15:39
@Eninajanine

Von Wollen kann nicht dir Rede sein. Du bist das leibliche Kind und hast damit auch einen Anspruch auf ein Teil des Erbes. Dieser darf dir nicht verwehrt bleiben. Klage es zur Not ein.

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wenn dein vater die vaterschaft anerkannt hat, wirst du über seinen tod informiert, wenn man dich aufgefunden hat. dann bist du wie alle anderen abkömmlinge für die kosten der beerdigung zuständig und kanst das erbe antreten oder ausschlagen.