Beerdigung Vater geheim?

7 Antworten

Nein, das darf sie nicht.
Sie darf euch das nicht verweigern, auch wenn sie der Vormund des Vaters war.

Mein Beileid.


Eike1612 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 20:01

Danke. Sie droht allen Einrichtungen die damit zu tun haben mit Anwalt, sobald Infos an uns gehen. Wir sind mittlerweile beim Bestatter angekommen der es ausführt. Nur er hat auch diese Drohung erhalten und mag nichts sagen. Er hat durch die Blume gesprochen. Und somit weiss man ca den Tag. Also kann denen nichts passieren wenn wir es schaffen den Termin zu erfahren und dort sein können?

Wir wollen nur die letzte Ehre erweisen und wortlos gehen und Abstand von dieser Frau gewinnen

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MarkusKnat  18.11.2019, 20:11
@Eike1612

Passieren darf da eigentlich gar nichts, außer, dass sie sich zum Affen macht.
Ihr steht im inneren Kreis der Angehörigen des Verstorbenen, also dürft ihr auch, egal was ist, anwesend sein.

Wenn sie euch dann mit rechtlichen Konsequenzen droht, würde ich sagen, kontaktiert ihr auch mal einen Anwalt.

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Ganz viele Antworten hier von Leuten die keine Ahnung haben und trotzdem antworten.
Die Mutter ist in dem Fall Auftraggeberin der Beerdigung. Außer dem Auftraggeber bekommt bei einem seriösen Bestatter grundsätzlich niemand irgend eine Auskunft. Als Bestatter unterliegen wir dem Datenschutz und gerade in diesem Bereich wird darauf aus gutem Grund extrem geachtet. Gleiches gilt für Friedhofsämter etc.
Es wird im Normalfall absolut niemand eine Auskunft geben, ohne die Zustimmung der Auftraggeberin zu haben.
Und ja- auch wenn moralisch gesehen die Kinder ein Recht auf Abschiednahme haben, können sie das nur intern mit der Mutter klären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch wenn seine Frau die Vormundschaft hatte, hat sie nicht das Recht euch den Abschied am Grab von eurem Vater zu verwehren. Ich finde es schon absolut unmöglich von ihr, das ihr erst eine Woche später, vom Tod eures Vaters und dann noch per SMS informiert wurdet.

Es war ein Vorschlag..mein Gott...man kann auch Erbsen zählen.

Erstmals herzliches Beileid.

Deine Mutter hatte die Vormundschaft inne, sie hat mit dem Tod Deines Vaters geendet. Von jetzt an gilt nicht mehr ihr Wille, sondern der Wille des Verstorbenen. Ob mit oder ohne Testament, es gelten die ordentlichen Erbschaftregeln mit allen Pflichten und Rechten aller Erben.

Ihr nehmt Abschied von Eurem Papa, ganz selbstverständlich und würdig.

Deine Mutter ist mit Euch zusammen Erbin, nicht Regentin auf Lebenszeit. Sie wird den Kontakt mit Euch in Zukunft nicht so schnell los. Sie täte gut daran, mit Euch auszukommen.

Ich wünsche viel Kraft beim letzten Gang mit ihm

Tellensohn