Rechte bei plötzlichem Auftauchen eines nicht ehelichen Kindes?

7 Antworten

Beginne die Nachforschungen beim Standesamt des Geburtsortes deines Vaters.

Um einen Erbanspruch zu haben, muss eine rechtliche Vaterschaft festgestellt sein - eine rein biologische Abstammung reicht nicht aus.

Erbansprüche geltend machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Um einen Erbanspruch stellen zu können, musst du nachweisen, dass dieser Mann dein Vater ist. Dazu müsste in diesem Fall ein Gentest gemacht werden mit ggf. anderen Kindern deines "Vaters".