Rechte bei plötzlichem Auftauchen eines nicht ehelichen Kindes?
Hallo zusammen,
vor kurzem habe ich von erfahren, dass mein in der Geburtsurkunde eingetragener Vater nicht mein leiblicher Vater ist. Mein leiblicher Vater ist vor ca. 12 Jahren verstorben ohne von mir gewusst zu haben. Mir stellen sich nun mehrere Fragen. U.a. habe ich noch andere Geschwister und da mein leiblicher Vater bereits verstorben ist, besteht ein Anspruch auf das ggf. vorhandene Erbe? Wenn ja, wie finde ich beides heraus?
7 Antworten
Beginne die Nachforschungen beim Standesamt des Geburtsortes deines Vaters.
Um einen Erbanspruch zu haben, muss eine rechtliche Vaterschaft festgestellt sein - eine rein biologische Abstammung reicht nicht aus.
Erbansprüche geltend machen.
Um einen Erbanspruch stellen zu können, musst du nachweisen, dass dieser Mann dein Vater ist. Dazu müsste in diesem Fall ein Gentest gemacht werden mit ggf. anderen Kindern deines "Vaters".
https://beratung.de/recht/ratgeber/kuckuckskind-rechtslage-moeglichkeiten-fuer-betrogene_fnnjid
Zum Thema Erbrecht frag einen Notar.