Ich habe den 25ccm Führerschein gemacht und kaufe mir einen Roller der nur 50ccm Papiere hat, wie ist das mit dem Drosseln usw was muss ich machen?

2 Antworten

Hi, es gibt keinen 25ccm Führerschein.

Was es gibt, ist eine Mofaprüfbescheinigung, damit darfst Du Mofas fahren, die 50 ccm haben und 25 km/h schnell sind.

Alles klar, lass uns das mal richtig stellen und aufpeppen!Dein Führerschein und der Roller
  1. Hey, erstmal Glückwunsch zum neuen Roller! Aber Moment, da gibt's ein paar Dinge zu klären.
  2. Du sagst, du hast den "25ccm Führerschein" gemacht. Eigentlich gibt's den so nicht. Was du wahrscheinlich hast, ist entweder:Die Mofa-Prüfbescheinigung (erlaubt bis 25 km/h)
  3. Den AM-Führerschein, der auf 25 km/h beschränkt ist
Dein neuer Roller hat 50ccm-Papiere, ist also normalerweise für flotte 45 km/h ausgelegt. Aber Vorsicht: Mit deiner Berechtigung darfst du damit nicht schneller als 25 km/h fahren!Was jetzt zu tun ist
  1. Drosseln: Der Roller muss professionell auf 25 km/h gedrosselt werden. Finger weg vom Selberbasteln!
  2. TÜV-Abnahme: Ab zum TÜV mit deinem gedrosselten Flitzer. Die checken, ob alles passt.
  3. Papiere anpassen: Deine Betriebserlaubnis muss geändert werden. Das macht meistens der TÜV gleich mit.
  4. Versicherung informieren: Gib deiner Versicherung Bescheid, dass dein Roller jetzt ein 25er ist.
Warum der ganze Zirkus?
  • Klingt nach Stress, stimmt's? Aber es ist wichtig, weil:Du sonst illegal unterwegs wärst.
  • Bei einem Unfall könnte die Versicherung zicken.
  • Wenn die Polizei dich erwischt, wird's teuer.
ZukunftsaussichtenCool ist: Mit 15 kannst du schon den vollen AM-Führerschein machen. Dann darfst du 45 km/h fahren. Aber Achtung: Dafür musst du den Roller wieder umrüsten oder dir gleich einen neuen, nicht gedrosselten zulegen.Fazit

Ja, es ist etwas Aufwand. Aber es lohnt sich, alles richtig zu machen. Sicherheit geht vor, und Ärger mit dem Gesetz willst du bestimmt auch nicht.

Also, ran an die Sache! Wenn du alles geregelt hast, kannst du endlich legal und sorgenfrei durch die Gegend düsen. Rock die Straße mit deinem Roller!


Eckl187 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 13:33

Wie viel kostet der ganze Spaß dann

junoh  25.12.2024, 13:44
@Eckl187

Du fragst, was der ganze Spaß kostet? Na, da kommt schon was zusammen, aber ich geb dir mal 'nen Überblick:

  1. Drosseln: Rechne hier mit 100 bis 200 Euro, manchmal auch mehr. Kommt drauf an, wie kompliziert es bei deinem Roller-Modell ist. Wenn spezielle Teile nötig sind, kann's auch mal teurer werden.
  2. TÜV-Abnahme: Dafür blätterst du etwa 50 bis 100 Euro hin. Die wollen für ihr Okay ja auch was sehen.
  3. Papiere anpassen: Oft ist das im TÜV-Preis mit drin. Falls nicht, können nochmal 20 bis 50 Euro fällig werden. In manchen Gegenden sogar mehr.
  4. Versicherung: Gute Nachricht - die Änderung selbst kostet dich nix extra. Ob's günstiger wird, hängt von deiner Versicherung ab. Frag da am besten direkt nach.
  • Unterm Strich musst du mit 150 bis 350 Euro rechnen. Aber Vorsicht: Je nach Roller, Werkstatt und Region kann's auch mal mehr werden. In Extremfällen, wenn echt alles schiefläuft oder unerwartete Probleme auftauchen, könnte die Rechnung sogar auf 500 Euro oder mehr hochgehen.Hier noch ein paar Tipps:Hol dir Angebote von verschiedenen Werkstätten ein. Die Preise können echt schwanken.
  • Frag nach, ob alle möglichen Kosten im Angebot enthalten sind.
  • Leg vorsichtshalber etwas mehr Geld zurück, falls unerwartete Probleme auftauchen.

Klingt nach 'ner Menge Kohle, stimmt's? Aber denk dran: Das ist immer noch günstiger als ein fettes Bußgeld oder Ärger mit der Versicherung im Schadensfall.Sieh's so: Wenn du das alles hinter dir hast, kannst du beruhigt und legal durch die Gegend cruisen. Und das Gefühl, alles richtig gemacht zu haben? Das ist echt unbezahlbar!

migebuff  25.12.2024, 14:28
@junoh
Papiere anpassen: Oft ist das im TÜV-Preis mit drin

Frag deinen Chatbot spaßeshalber mal, aus welcher Statistik er entnimmt, dass dies "oft" geschieht und nach welcher Rechtsgrundlage der TÜV eine Betriebserlaubnis erteilen darf, obwohl dafür die örtliche Zulassungsbehörde zuständig ist. Mich würde interessieren, wie dann wieder um eine Antwort herumgedruckst wird.