Hyundai Service nur beim Händler zwecks Garantie?
Hallo,
meine Partnerin muss mit ihrem Hundai i20 diesen Monat zum ersten Mal zum Service (Letztes Jahr als Neuwagen gekauft)
Nun meine Frage zwecks Garantie, soweit ich weis 5 Jahre Fahrzeuggarantie & 3, 5 oder 8 Jahre Mobilitätsgarantie
Dies ist glaub ich aber nur wenn man den Service immer beim Hyundai Händler macht
Wisst ihr ob das auch bei anderen Werkstätten geht? Welche wo zwar Hyundai reparieren aber nicht verkaufen. ATU?
5 Antworten
Du musst verschiedene Dinge differenzieren: Garantie, Gewährleistung und Kulanz!
- Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, die er an Vorgaben - etwa den Service beim Vertragspartner - knüpfen kann, um erhalten zu bleiben. Gehst du woanders hin, wird sie vermutlich verfallen.
- Gewährleistung ist gesetzlich vorgegeben. Wenn du einen Service nach Herstellervorgaben woanders durchführen lässt, bleibt sie erhalten, kann aber kürzer sein als die o.g. Garantie.
- Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers über Garantie und Gewährleistung hinaus bei bestimmten Schäden. Die kannst du nach einem Service außerhalb des Vertragspartners oft großteils knicken.
Bei einem so jungen Fahrzeug würde ich definitiv zum Vertragspartner für die Wartung gehen - allein schon wegen des Wertverlustes durch eine Wartung woanders als beim Vertragspartner!
T3Fahrer
Du kannst den Service machen wo du willst, es muss nur eine eingetragene Fachwerkstatt sein.
Ich würde es aber lassen, weil du später nicht mehr auf Kulanz hoffen solltest, auch die Mobiltätsgarantie kann an die Hyundai Werkstatt gebunden sein, die hat nichts mit der Werksgarantie zu tun. Erfahrungsgemäß wirst du dich auch im Garantie Fall mit dem Händler auseinander setzen können, denn der wird dir sagen wenn du den Service da hättest machen lassen wäre es erst garnicht soweit gekommen.
Während der Garantiezeit solltest du immer zum Vertragshändler fahren. Es gibt z.B. auch interne Rückrufaktionen. Diese können nur vom Service-Partner erledigt werden.
Das steht aber auch alles in den Garantiebedingungen die dir vorliegen. Die Mobilitäts-Garantie ist futsch wenn du zu ATU gehst. Außerdem, warum glauben viele, dass es dort günstiger sein soll ? Das ist meist nämlich gar nicht der Fall.
Du hast ein günstiges und zuverlässiges Auto gekauft. Dazu mit der besten Garantieleistung die es überhaupt gibt. Dann willst 50,- Euro bei einer Inspektion sparen und auf die Leistungen verzichten ? Da sparst du aber gewaltig an der falschen Stelle.
Du kannst den Service auch in einer freien Werkstatt durchführen lassen, wichtig ist, dass die Inspektion fachgerecht nach Herstellervorgaben erfolgt.
PS: Bei ATU würde ich persönlich nichts machen lassen.
Ja Garantie, BGH hat Klauseln welche eine Bindung an eine bestimmte Vertragswerkstatt vorsieht schon vor Jahren als nichtig erklärt.
Wichtig ist zur Erhaltung der Garantie eine fachgerechte Inspektion nach Herstellervorgaben.
Nein, was du meinst ist die Gewährleistung von 2 Jahren auf Neuwagen. Garantie ist ein freiwilliger Service des Herstellers, den er an seine eigenen Vorgaben knüpfen kann. Die offenbar 5jährige Garantie wird dann vermutlich weg oder unkalkulierbar eingeschränkt sein.
Nö, ich spreche von der Garantie.
Bin jetzt zu faul zu suchen, nehme den ersten Link der mir unter gekommen ist: https://www.kfz-klinck.de/news/item/20-neuwagen-und-die-inspektion-in-einer-freien-werkstatt-was-ist-mit-garantie-und-gewaehrleistung.html
Die offenbar 5jährige Garantie wird dann vermutlich weg oder unkalkulierbar eingeschränkt sein.
Die gängige Rechtsprechung sieht es so, dass es egal ist wo die fachgerechte Inspektion nach Herstellervorgaben gemacht wird, es hat keinen Einfluss auf die freiwillig gegebene Garantie.
In der Tat ist mir diese Formulierung neu. Nichtsdestotrotz kann man sich vermutlich auf Schwierigkeiten einrichten, da der Hersteller die Beweislast selbst definieren darf...
...man kann und wird bei späteren Kulanzanfragen nach Ablauf der Garantie negative Antworten bekommen, das war es dann aber auch bei einer wie bereits nun mehrmals erwähnten fachgerechten ausgeführten Inspektin nach Herstellervorgaben.
Dies ist ja jetzt nicht neu sondern die Rechtsprechung ist seit dem Jahr 2002 so 😉
Den Hinweis, dass der Kundendienst nur bei Vertragswerkstätten möglich ist findest du in deinen Unterlagen.
Aber er hat nach GARANTIE gefragt, nicht nach Gewährleistung! Eine Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, die der Hersteller an Vorgaben knüpfen kann - z.B. den Service beim Vertragspartner!