Hund pinkelt an Hauswand ... Strafbar?

4 Antworten

Das ist Sachbeschädigung. Wird aber wegen völliger geringfügigkeit eingestellt werden. Wenn dann doch Schäden bleiben, kannst du ihn privatrechtlich auf Schadenersatz verklagen.

Wenn ein Mensch gegen eine Hauswand pinkelt ist das keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit welche ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

http://www.juraforum.de/forum/strafrecht-strafprozessrecht/pinkeln-in-der-oeffentlichkeit-26831

Wenn ein Hund, welcher in der Rechtsauffassung eine "Sache" ist - in der Öffentlichkeit pinkelt, auch an eine Hauswand pinkelt - ist das auch keine Ordnungswidrigkeit - ebenso keine Straftat, denn der Hund hat ja als Sache kein Unrechtsbewusstsein.

Es ist also - wenn man den Hundehalter "festhalten" kann, ohne eine Straftat der Freiheitsberaubung zu begehen - eine Sachbeschädigung durch die Sache des Hundehalters und hierfür ist das Zivilrecht nach BGB zuständig.

Es wird also keine Anzeige gegen den Hundehalter von der Exekutive und Judikative aufgenommen. Sondern der Hausbesitzer müsste seinen Rechtsanwalt einschalten und zweifelsfrei - mit rechtlich zulässigen Mitteln und Methoden (Zeugenaussagen) - beweisen, dass der Hund, also die Sache des Hundehalters ist und diese Sache einen Schaden an der Hauswand hinterlassen hat.

Nachdem mit einem Wasserguss der Schaden abgewendet ist dürfte kein Amtsgericht eine derartige Zivilklage annehmen.


Anton96  06.11.2013, 22:15

Es ist ganz klar eine Sachbeschädigung, den dein Eimer Wasser reicht das nicht unbedingt aus. Eine Gericht kann nicht mal eben eine Zivilklage ablehnen.

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Rottimaus89  06.11.2013, 22:37
@Anton96

Das Gericht wird für viel Geld einen Gutachter bestellen der dann feststellen wird das es keine Schaden gibt.

Rund um unser Haus zu markieren Kater und co.... kann ich auch nciht verhindern bei fremden freigänger Katzen und ist mir auch zu verrückt wegen so was hinterher zu rennen.

Schaden hat das in drei Jahren nicht dadurch gegeben und die pinkeln wirklich immer an dieselben stellen. Und hier rennen Massenweise Kater etc herum. Wenn die Katzen rollig werden ist das ein Getöse hier......

Nachdem Gutachten wird sich das Gericht die Sachlage ncoh mal anschauen und weiter darum bitten sich außer gerichtlich zu einigen. Aber er wird es wohl dann abweisen müssen wenn der Gutachter keinen schaden festellen kann der wirklich durch "diesen" Hund verursacht wurde.

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Ja, der Hund macht sich wegen Sachbeschädigung strafbar...