Rückgabe eines Hundes?
Hallo, wir haben vor ca 2 Wochen einen Hund privat mit Kaufvertrag gekauft für echt viel Geld. Beim Gespräch hieß es, er verträgt sich mit Katzen. Nachdem er sich 2 Tage eingelebt hatte und sicherer in seiner neuen Umgebung wurde, fing er an unsere Katzen zu jagen und steigerte sich dabei von Tag zu Tag. Nun war es so, dass unsere Katzen sich nicht mehr unter dem Bett hervor getraut haben und auch unters Bett urinierten und kaum gefressen haben. Wir besprachen das mit der Vorbesitzerin und die hat die Züchterin gebeten, den Hund erstmal entgegen zu nehmen, weil wir weiteren Stress für alle Tiere unbedingt vermeiden wollten. Die Züchterin setzte den Hund für das gleiche Geld welches wir bezahlten prompt bei ebay rein, obwohl Sie uns diesen weder durch einen Übernahme Vertrag noch anderweitig abgekauft hat oder unser Einverständnis hat. Der Hund gehört quasi offiziell uns und wir besitzen auch noch den Ausweis, haben den Vertrag und bei Tasso ist er auf uns registriert. Ich bat Sie um eine friedliche Lösung für alles und bot Ihr auch an, dass Sie von der erneuten Vermittlung, eine Aufwandsentschädigung bekommen kann. Sie lehnte allerdings alles ab und möchte uns den Hund auch nicht zurück geben. Sie will ihn jetzt verkaufen und sagt es gibt keine Geld zurück Garantie. Aber rein rechtlich gehört der Hund ja nicht ihr, Sie hat ihn ja nur übergangsweise aufgenommen, damit die Tiere nicht solch einem Stress ausgesetzt sind. Wir möchten für den Hund, der wirklich ein lieber ist, nur ein neues schönes Zuhause finden und wenigstens einen Teil des Geldes wieder bekommen, da wir es lange angespart hatten. Kann mit jemand sagen wie ich weiter vorgehen sollte, ohne, dass das Tier sehr leidet?
Gibt es einen Kaufvertrag ?
Ja den gibt es.
9 Antworten
Ihr könntet zu einem Anwalt gehen aber das kostet halt oder mal bei der örtlichen Polizei anrufen weiß nicht ob die da was machen können vielleicht haben die Erfahrung mit solchen Fällen? Nachfragen kostet ja nichts. Wegen den Katzen das hilft euch zwar jetzt nicht mehr aber vielleicht wenn ihr den Hund wieder bekommt... selbst wenn der Hund vorher Katzen gewöhnt war was ich zwar nicht glaube heißt das ja nicht das er jede Katze von heute auf morgen toleriert... das war für ihn eine neue Umgebung und die Katzen waren ja sogesehen auch fremde Katzen und auch neu... Eigentlich kann der Hund ja nichts dafür... und wenn ihr ihn nur wollt um ihn weiterzuvermitteln und des Geldes wegen ist das dem Hund gegenüber auch nicht fair finde ich... natürlich könntet ihr ihn in ein Zuhause ohne Katzen vermitteln ggf. Ihr bekommt ihn wieder.... Ihr könntet ihn aber auch mit mehr Geduld zuhause eingewöhnen und an die Katzen langsam gewöhnen ggbf. Mit Hilfe eines Hundetrainers wenn es sehr schwer ist... aber ich habe auch schon meinen hund an meine Katzen gewohnt und da braucht man nun mal Geduld und dann klappt es auch in den meisten Fällen. Wenn ihr die Geduld nicht habt dann würde ich in Zukunft aber kein neues Tier mehr kaufen.
Solange der Hund euer Eigentum ist macht sie sich strafbar. Die Frage ist also ob ihr bei Übergabe das Eigentum übertragen habt. (Je nachdem was ausgemacht war.)
Davon abgesehen hat sie nicht unrecht und dieses teure Lehrgeld habt ihr euch redlich verdient.
Verstehe ich das richtig, dass ihr den Hund nicht direkt bei der Züchterin gekauft habt sondern bei einer Person, die den Hund bei der Züchterin gekauft hat? Und die hat euch zugesichert, dass der Hund sich mit Katzen versteht? Ganz ehrlich... Die wollte den Hund einfach los werden und wenn ihr gefragt hättet ob der Hund keinen Jagdtrieb hat hätte sie das auch bejaht. Und dann läuft der Hund bei der ersten Gelegenheit einem Reh hinterher...
Der Impfausweis und die Registrierung bei Tasso sagt nichts darüber aus wem der Hund gehört. Den Impfausweis kann man verlieren und der neue Besitzer kann den Hund bei Tasso ummelden.
Seid weniger gutgläubig. Man würde ja auch nicht sein Auto einer wildfremden Person leihen.
Das war sicher keine Züchterin, sondern eine Vermehrerin - und ja, denen ist es ganz wichtig, Geld zu verdienen. Nur darum vermehrern sie Hunde.
Und wenn der arme arme Hund jetzt schon durch so viele Hände gegangen ist, dann kann er einem nur wirklich leid tun. Es reicht einfach nicht, irgendwen, der einen Hund loswerden möchte, zu fragen, ob er sich mit Katzen versteht.
Entweder weiß man selbst, wie man Hunde und Katzen aneinander gewöhnt - oder man lässt solche Experimente ganz klar sein. Denn das kann nur schiefgehen - so wie bei euch jetzt.
Ja, wenn sich das nicht friedlich lösen lässt, dann müsst ihr eben einen Anwalt beauftragen - anders geht es nicht. Bis dahin ist der Hund verkauft - aber das kann euch ja nur recht sein, ihr wolltet ihn ja auch loswerden.
Je nachdem, wie lange der Hund nun in der "Pflegestelle" ist - kostet das täglich ca. 30 Euro - das ist der reguläre Satz für eine Ganztagsbetreuung. Und je nachdem, wie lange es bis zum Verkauf dauert, bleibt vom Verkaufspreis gar nichts mehr übrig - wenn man dieses Pflegegeld dagegen rechnet. Große Frage also, ob der Anwalt da überhaupt etwas rausholen kann. Aber Kosten wird er trotzdem verursachen.
Also gut überlegen, ob ihr dem einen Geld noch mehr Geld hinterherschmeißen wollt - der Ausgang ist höchst fraglich.
Verbucht es als Lehrgeld, denn den Fehler habt ihr gemacht.
Deshalb kauft man ein Tier nicht privat. Am besten noch von Ebay-Kleinanzeigen oder sonst ein Portal zum Tiere verscherbeln!
Im Tierheim wärst du sicherlich genauso fündig geworden, mit Charakterbeschreibung, Chippung, Impfungen, vermutlich kastriert, (ungefälschtem) Impfpass und dem guten Wissen, dass wenn etwas ist, man sich jederzeit wieder an die Mitarbeiter wenden kann. Dort hätte man sein Tier auch jederzeit wieder zurück geben können. Allerdings genauso ohne Geld zurück Garantie. Aber die Beratung wäre sicherlich eine bessere gewesen, denn die Mitarbeiter dort wissen in der Regel auch gut über Vergesellschaftung gleicher und fremder Arten Bescheid. Denn auch nach erfolgreicher Vermittlung kann man sich dort immer hinwenden.
Jetzt hast du den Salat.
Wieso aber nicht das Tierheim zur Abgabe des Tieres gewählt wurde ist mir jetzt auch schleierhaft: vom Züchter zum ersten Besitzer, von denen zu euch, von euch zum Züchter und nun entweder
- wieder zu euch zurück und dann zum nächsten oder ins Tierheim oder
- zum dritten Besitzer, der ihn dann behält? Sicher?
Eine Geld zurück Garantie gibt es beim Tierkauf nicht. Wenn der Charakter nicht passt, ist das so. Vielleicht hat er sich ja wirklich mit deren Katzen verstanden. Nur kennt eure Katzen nicht. Hat denn überhaupt eine Vergesellschaftung stattgefunden oder wurde der Wuff da rein geschmissen und fertig ist..?
Musst du jetzt sehen. Wenn es einen Vertrag gibt, ist er vermutlich erst einmal dein Eigentum. Nur hoffentlich hat die andere Besitzerin auch einen und da steht dann nicht noch drin, dass sie ihn gar nicht hätte weiter verkaufen dürfen..? Diese Klausel gibt es nämlich auch oft. Dass das Tier dann als erstes zum Züchter zurück zuführen ist.
Solange du das also beweisen kannst und es rechtens ist, darf die Züchter euch den Hund nicht vorenthalten oder gegen euren Willen festhalten. Aber: selbst wenn du den da jetzt rausklagst. Wo soll er dann hin? Die Katzen hast du ja auch immernoch. Und mehr als in Ebay einstellen oder ihn (mit Angabe Kosten verbunden) ins Tierheim bringen kannst du doch auch nicht!
Um was geht es dir genau? Das das Tier gut untergebracht wird? --> Tierheim. Hättest du aber direkt so machen sollen.
Um das Geld? Liest sich ein bisschen so. Leider...