Was soll ich tun wenn mir ein Hund geschenkt wurde und die Besitzerin ihn nun zurück will?

11 Antworten

Hallo an Alle, die mir so Zahlreich geantwortet haben!!! Ich habe heute bei Gericht angerufen und die haben mir gesagt, dass ich mir erstmal keine Sorgen machen brauche und abwarten soll, ob sie wirklich vor Gericht geht! Sie haben mir auch gesagt, dass "SIE", NICHT ICH, etwas beweisen muss, sie muss Beweisen, dass sie mir den Hund nur in Pflege gegeben hat. Sollte sie doch vor Gericht gehen, erst dann, brauche ich einen, da er der Meinung ist, kein vernünftiger Anwalt, würde mit sowas vor Gericht gehen: Er sagte auch, dass sie damit bestimmt nicht durchkommt!!! Also abwarten und Tee trinken.......aber die Unruhe bleibt natürlich,da ich ja nichts genaues weis, bzw. nicht weis, wie weit sie gehen wird!!! Vor allem, sagte er mir auch noch, dass schon alleine die Tatsache, dass sie innerhalb von 1 1/2jahren 5Hunde und 2 Katzen weiter verkauft hat (bis auf meinen......... Geschenk),gegen sie sprechen!!!! Hoffen wir das Beste!!!! Vielen herzlichen dank nochmal an euch, ich halte euch auf dem laufendem!!!!

Schade, dass Tiere zum Mittel für Streitereien enden... Aber leider ist sie wohl hier im Recht - Sie ist Besitzerin des Hundes (dank dem Kaufpapier) und würde rechtlich auch gewinnen. Da hilft wohl nur miteinander reden


mpuser  15.11.2010, 23:07

Falsch. Es gibt Eigentümer und Besitzer. Eigentümer ist der, dem etwas gehört. Besitzer ist der, der es im Augenblick hat. Also wäre die Freundin WENN überhupt Eigentümerin. ABER: Deine Oma SCHENKT dir zum Geburtstag ein Pullover. SIE hat LOGISCHER Weise die Quittung. ABER Sie hat ihn dir Geschenkt. DU bist somit EIGENTÜMER & BESITZER

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julydiablo 
Beitragsersteller
 15.11.2010, 23:41

Mit ihr kann man leider nicht reden, wenn sie der Meinung ist, sie hat recht, dann ist es so und es geht ihr im Moment anscheinend nur darum, "Mich zuverletzten" leider!!! Sie kann mich von mir aus beschimpfen, aber bitte nicht über meinen Kleinen!!!

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julydiablo 
Beitragsersteller
 15.11.2010, 23:57
@julydiablo

Ich hoffe du hast recht!!! Ihn zuverlieren, wäre für mich die Hölle!!!!

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anjanni  16.11.2010, 08:27
@julydiablo

@brettvormkopf:

Ein Kaufvertrag ist ja nicht alles...

Natürlich hat man auch für einen verschenkten Gegenstand den Kaufvertrag.

Ich hebe zum Beispiel bei (elektrischen) Geräten, die ich verschenke, die Kaufbelege selber auf - wegen der Garantie. Ich möchte aber nicht gerne, daß die Beschenkten den Preis erfahren... Das bedeutet aber doch nicht, daß mir die Gegenstände auch weiterhin gehören...

Kaufverträge sind dann von Bedeutung, wenn man für eine gemeinsam genutzte Wohnung Gegenstände angeschafft hat: da belegt der Kaufvertrag, wem welches Möbelstück (oder was auch immer) gehört - für den Fall einer Trennung. Aber der Unterschied ist eben: man hat diese Dinge gemeinsam genutzt, ohne daß ein Eigentumsübergang stattgefunden hat.

Hier - im Falle des Hundes - gibt es aber doch auch noch andere Indizien dafür, wem der Hund wirklich gehört: Steuer, Versicherungen, Tierarztrechnungen...

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Hast du einen Zeugen, der die Schenkung gesehen - mitgekriegt hat ???


julydiablo 
Beitragsersteller
 15.11.2010, 23:31

leider keine zeugen anwesend gewesen, außer ihrem mann und meinem verlobten!!!! Naja und im Forum hat sie es geschrieben, aber wie dass ja immer so ist....im Notfall stehst du alleine da, keiner weis was!!!! Nur Mist!!!! Sie hat sowieso einen nicht so tollen ruf, da sie innerhalb von 1 1/2 Jahren, 5Hunde und 2katzen, aus Gesundheitlichen gründen und wegen Streitereien im "Rudel" verkauft hat!!! TIERLIEBE?

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Mach dich nicht verrückt! geh zum Anwalt der wird die sache sicherlich zu deinen gunsten klären! du hast ja einige nachweise! ich hatte das problem mal mit einem pferd wo ich übernommen habe weil die ehmalige besitzerin es nicht mehr halten konnte, und nach ner zeit wollte sie es wieder um es schlachten zu lassen!!! ich hab auch recht bekommen und durfte es behalten!

alles gute

Momentan bist DU Besitzer durch Handlungsvollmacht über den Hund. Wenn die Eigentum darstellen und beweisen willst, musst Du neben Deiner derzeitigen Handlungsvollmacht auch schlüssig Pflichten nachweisen, wie zum Beispiel die Entrichtung der Hundesteuer, sowie eine Versicherung und eventuelle Belege über Tierarztbesuche. Hast Du derartige Belege nicht, kann es schwierig werden, wobei die natürlich im Umkehrschluss auch sagen kannst, hat sie den Hund versichert und versteuert, und war sie bei einem Tierarzt? Das wird zwar dann ein Indizienprozess, aber Du hast gute Karten, wenn DU sagen kannst, ich habe sämtliche Nebenkosten des Eigentums- und Besitzstades, und sie hat lediglich einen Kaufvertrag.


julydiablo 
Beitragsersteller
 15.11.2010, 23:26

Steuer, Versicherung, TArechnungen, habe ich alles!!! aber sie hat angeblich seinen Stammbaum!!! Ich hoffe du hast recht, mit den guten karten!!!! Danke!!!

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Taflie1961  15.11.2010, 23:53
@julydiablo

Wen interessiert der Stammbaum. Den gibt es bei dem Kaufvertrag kostenlos dazu. Wenn Du jemandem etwas schenkst, dann legst Du ja auch keine Quittung dabei.

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julydiablo 
Beitragsersteller
 16.11.2010, 00:06
@Taflie1961

Dass stimmt schon, mit der Quittung, aber schaut dass bei Tieren nicht etwas anders aus? dachte immer, wer den Stammbaum hat, dem gehört auch das Tier!!!

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Jorgfried  16.11.2010, 01:55
@julydiablo

Rechtlich ist ein Tier eine Sache. Da interessiert ein Stammbaum nicht. Eher Zeugen für die Schenkung.

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anjanni  16.11.2010, 08:22
@Jorgfried

Weder der Stammbaum noch der Kaufvertrag zählen.

Natürlich hat man auch für einen geschenkten Gegenstand den Kaufvertrag.

Ich hebe zum Beispiel bei (elektrischen) Geräten, die ich verschenke, die Kaufbelege selber auf - wegen der Garantie. Ich möchte aber nicht gerne, daß die Beschenkten den Preis erfahren... Das bedeutet aber doch nicht, daß mir die Gegenstände auch weiterhin gehören...

Kaufverträge sind dann von Bedeutung, wenn man für eine gemeinsam genutzte Wohnung Gegenstände angeschafft hat: da belegt der Kaufvertrag, wem welches Möbelstück (oder was auch immer) gehört - für den Fall einer Trennung. Aber der Unterschied ist eben: man hat diese Dinge gemeinsam genutzt, ohne daß ein Eigentumsübergang stattgefunden hat.

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