Hühnermordender Hund - wer ist Schuld wenn das Huhn sozusagen Hausfriedensbruch ...
begangen hat?
Sache ist die:
Hund einer Freundin tötede bereits das sechste Huhn des Nachbarn (Bauern). Allerdings im eigenen Garten der auch umzäunt ist. Das Huhn hat sozusagen Hausfriedensbruch begangen als es auf das fremde Grundstück lief und bezahlte mit seinem Leben :-(
Der Bauer ist selbstverständlich nicht begeistert und drohte meiner Bekannten an dass ihre Hunde "weg" gehören würden. Dementsprechend hat meine Bekannte Sorgen daß ihr Nachbar ihre Hunde evtl vergiften könnte. Wie ist eigentlich die rechtliche Lage??
18 Antworten
Das Huhn hat Pech gehabt,sowie der Bauer auch.Was ihn ja nicht davon abhalten muss den Hund zu eliminieren.Was für ihn sicher einfacher ist als die Hühner aus dem Garten fern zuhalten. Ich würde euch den Rat geben,den Garten so einzuzäunen,das die Hühner nicht mehr reinkommen.Um des liben Friedens willen. Wenn denn trotzdem mal n Huhn dran glauben muss,sieht der Bauer wenigstens den guten Willen und lässt wenigstens,event.,den Hund in Ruhe
Genau. Hier zum Lesen: http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/g/gefahrhundeverordnung_2000.htm
die menschen sind halt schuld aber die schuld ist nicht im materiellen zu suchen oder im streit. sondern es ist jetzt so alle sollen sich betroffen und schuldig fühlen. nur der hund und das huhn können als tiere nichts dafür. tiere können keine schuld haben. und bei sowas -mei die menschen sind schuld und sollen besser aufpassen. und fertig.
So heil ist die Hundehalterwelt in diesem Wiederholungsfall nicht! Der Halter hat eine Sicherungspflicht!
kann man nicht eigentlich n schild aufhängen: Betreten des Grundstüks auf eigene Gefahr und das so von innen da hin hängen wo die hühner immer durch den zaun gehen? ^^
Vor allem so sicher einzäunen, dass auch der Bauer nicht reinkann. Sicher ist sicher...
Auch der Bauer hat Sorge dafür zu tragen, daß seine Tiere nicht auf fremden Grund ausbüchsen! Das kann man allerdings nie ausschließen und der Jagdtrieb ist nun mal noch instinktiv in jedem Hund mehr oder weniger. Leider kann man --wie wir auch mit unseren Nachbarn- oftmals überhaupt nicht reden,weil die Bosheit überall zunimmt. Wichtig zum Beweis würde ich die Hühner fotografieren, wenn sie auf Eurem Grundstück sind. Entweder Du gibst ihm die gerissenen Hühner zurück oder lädst ihn zur Geflügelsuppe ein!^^^^
Wenn dein Hund nicht weggelaufen ist, sondern das Huhn des Nachbarn quasi "ausgebüxt" ist, ist der Bauer selbst Schuld. Deinen Hund vergiften darf er so oder so nicht, das ist strafbar. Er könnte höchstens versuchen, sich beim Ordnungsamt zu beschweren, dass die dir schreiben, aber die können ja nichts machen, der Hund ist ja auf deinem Grundstück, wo das Huhn nichts zu suchen hat.
so stimmt das nicht, wenn bekannt ist, dass der hund tiere anfaellt, darf er auch im eigenen grundstueck nicht unbeobactet sein -also muss das grundstueck so gesichert, sein-dass kein anderes tier gefressen werden kann-oder maulkorb...
Zunächst, aber das hast Du ja schon erkannt, können Hühner keinen Hausfriedensbruch begehen..
Fremde Hühner haben auf fremden Grundstücken nichts zu suchen, dass es auf dem Land Hunde gibt, die sich Eindringlingen dieser Art erwehren sollte nicht weiter verwundern...
Ein Anspruch auf SE bzgl. der ermordeten Hühner würde ich negieren, letztlich hängt das sicher aber auch von weiteren Umständen ab, wie der Beschaffenheit des Grundstücks etc..
Ferner hätte der Hühnerwirt doch bereits nach einem Todesfall das Federvieh besser sichern müssen.
So der Nachbar nun den Mörder seinerseits ins jenseits befördern will, ist das unter keinen Umständen gerechtfertigt.
Hier kommen neben einer Sachbeschädigung auch Delikte aus dem Tierschutzgesetz in Betracht.
"Fremde Hühner haben auf fremden Grundstücken nichts zu suchen, dass es auf dem Land Hunde gibt, die sich Eindringlingen dieser Art erwehren sollte nicht weiter verwundern..."
abgesehen davon, dass die Hühner auch Schäden verursachen, sie Sch... alles voll und fressen ggf. Sämereien und Früchte. Zunächst fügt also das Huhn dem Nachbarn den Schaden zu.
Das nur als Ergänzung
Da würde ich mich in dem Fall vor Gericht nicht darauf verlassen!
Der Bauer soll dafür sorgen, das seine Hühner im eigenen Terrain bleiben. Der Hund bewacht sein Revier und das ist gut so. Das 6. Huhn in Folge zeugt von der Dummheit des Bauern. Er hätte spätestens nach dem 2. Huhn Vorkehrungen treffen müssen.
es gibt eine gesetzesreglung - gefahrenverordnung -die darf hier nicht ignoiert werden.