Unsere Nachbarin will ihren Hund im Garten an einer 10 Meter Leine an einen Baum festbinden, ist das erlaubt?
Hallo, bei unserer Nachbarin steht ein Baum im Garten und damit ihr Hund nicht weglaufen kann falls einer die Gartentür aufgelassen hat, will sie sicherheitshalber an dem Baum eine 10 Meter Leine befestigen.
Ist denn das erlaubt ? Er hat ja dann weniger Freiheit. Wir leben übrigens in Bayern.
9 Antworten
Einfach so Leine an den Baum ist nicht, dafür müssen Vorrausetzungen erfüllt sein, das ganze nennt sich "Anbindehaltung"
III. Anbindehaltung 1. Die früher übliche Kettenhaltung (z.B. Anbindung an der Hundehütte) ist nicht erlaubt. 2. Anbindung nur mit einem breiten, nicht einschneidenden Halsband oder Brustgeschirr, kein Würge- oder Stachelhalsband, keine Verletzungsmöglichkeit durch das Anbindematerial. 3. Die Anbindung muss mit 2 drehbaren Wirbeln versehen sein, die ein Aufdrehen verhindern. 4. Die Anbindung darf nur an einer mind. 6m langen Laufvorrichtung (Laufseil) angebracht sein und muss an dieser frei gleiten können (Ring o.ä.) 5. Die Anbindung an der Laufvorrichtung muss dem Hund einen beidseitigen Bewegungsspielraum von mind. 2,5m ermöglichen, keine Gegenstände im Laufbereich, der Hund muss Schutzhütte ungehindert aufsuchen können. 6. Täglich mindestens 60 Minuten freier Auslauf! 7. Das Anbinden von kranken Hunden oder von säugenden Hündinnen oder von Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit ist verboten!
https://www.hohenlohekreis.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Landratsamt/3658-f384a309f3bf5cb3541b26670beeea43.pdf
Natürlich, schau dir den Link mal an den ich dazu gepostet habe, da steht auch folgendes:
I. Schutzhütte 1. Hunde dürfen nur dann im Freien gehalten werden, wenn ihnen eine Schutzhütte („Hundehütte“)und zusätzlich außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung steht. 2. Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. 3. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und den Innenraum durch seine Körperwärme warm halten kann. Das Innere des Schutzraumes muss sauber, trocken und ungezieferfrei gehalten werden.
Das https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__7.html sagt die Tierschutz-Hundeverordnung dazu.
Die Frage ist, ob der Hunde dauerhaft draußen lebt und wie lange er täglich an dem Baum angebunden ist.
Die mangelnde Freiheit ist hier weniger das Problem als vielmehr die Tatsache, dass der Hund ungeschützt der Witterung ausgesetzt ist und allein ohne Bezugsperson ist.
Ich würde fast vermuten, dass der Hund nie gelernt hat, allein zu bleiben und drinnen in Abwesenheit der Besitzer schon die Bude zu Kleinholz verarbeitet hat.
Auf der Haben-Seite: Ich würde fast drauf wetten, dass der Hund draußen über kurz oder lang ein Fall für ein Lärmprotokoll wird. Selbst wenn also die Anbindung sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllt, kann man da dann doch noch ansetzen.
Ja genau so ist es. Die Besitzerin ist schon älter und sie hat den Hund von ihren Söhnen geschenkt bekommen damit sie nicht so alleine ist. Es ist ein großer 1 Jahr alter männlicher Golden Retriever. Sie kann aber nicht so richtig eine Verbindung mit ihm aufbauen und er verbringt tagsüber die meiste Zeit im Garten. Der ist zwar schon größer, aber sie geht selten mit ihm spazieren, weil sie Probleme mit ihrem Fuß hat. 3 Mal in der Woche kommt nun jemand vorbei der mit dem Hund gegen Bezahlung spazieren geht. Aber ansonsten tobt er unausgelastet im Garten herum.
Letztens hat er Löcher im Zaun gefunden und ist abgehauen. Ich habe jetzt der Nachbarin geholfen die Löcher zu flicken, aber sie meinte der soll jetzt an eine Leine, damit das nicht wieder passiert.
Und er bellt auch ganz schön, die Nachbarn haben schon durchgestzt, dass er nach 22 Uhr nicht mehr rausgelassen werden darf.
Aber SIe haben das alles ja schon gut vorrausgesehen ;)
Solange der Hund den Baum nicht ausbuddelt oder absägt mit sich wegreißt .
Bei uns auf dem Campingplatz, werden Hunde an Zeltankern festgebunden , während des Urlaubs und da ist die Leine oft nicht länger als Drei Meter.
lieben Gruß
Einen Hund mit einer Leine an einen Baum anbinden und sich entfernen ist echt gestört! der Hund könnte sich erdrosseln, die Knochen brechen beim losrennen usw. Ausserdem gibt es Vorschriften an die man sich zu halten hat:
Tierschutz-Hundeverordnung § 7 Anforderungen an die Anbindehaltung(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.
(2) Die Anbindung muss
1.
an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2.
so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,
3.
so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.
(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.
7) Die Anbindung ist verboten bei
1.
einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,
2.
einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,
3.
einer säugenden Hündin,
4.
einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.
weiter hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
Braucht er dann eine Hundehütte, wenn er kein schutz vor dem Wetter an der Leine hat ?