Hund aus TH holen ohne Halteerlaubnis? (hessen)?
Hallo!
Vor ca. 3 Wochen haben mein Freund und ich uns in einen 18 Wochen alten Amstaff Welpen verliebt. Nachdem wir die kleine besser kennenlernen durften entschieden wir uns auch für sie und beantragten sämtliche Papiere die wir für sie benötigen.
Schriftliche Einverständniserklärung unserer Vermieterin, Versicherung und eine schriftliche Bestätigung, dass die Steuern schon bezahlt wurden. Nun fehlt uns nur noch die HE.
Diese wurde vor ca. einer Woche beantragt und seitdem warten wir sehnsüchtig auf diese. Weder mein Freund noch ich haben vorstrafen. Wäre es möglich den Hund aus dem TH vorerst ohne genehmigung abzuholen und diese dann im nachhinein vorzuzeigen? Wir haben angst, dass sie an jemand anderen vermittelt wird, da das TH etwas chaotisch ist. Ich habe bereits etliche male angerufen und mir wurde immer gesagt, dass man mich zurückrufen würde leider ist dies aber wahrscheinlich immer untergegangen. Ich ging bereits ein paar mal hin um sie auf dem neusten Stand zu halten aber es waren bis jetzt immer verschiedene Ansprechpersonen.
Die Dame der Kriminalpolizei, die den Antrag für die Führungszeugnisse gemacht hat sagte uns, dass falls wir mal in den Urlaub fliegen sollten die Person, die auf die Kleine aufpasst keine HE braucht, wenn wir weniger als 4 Wochen im Ausland sein sollten und die Kleine noch unter 15 Monate alt ist, also sollte es doch kein Problem sein wenn uns diese auch vorerst fehlt, oder?
Und falls man den Hund ohne HE nicht abholen darf, weiß jemand wie lange die Papiere auf sich warten lassen? Mein Freund hat die Deutsche Staatsbürgerschaft und ich die Italienische. Kann das Auswirkungen auf die Dauer haben?
Ich musste schon einige Male ein Erweitertes Führungszeugnis beantragen, da ich im Kindergarten arbeite und dies hat nie länger als eine Woche gedauert.
Vielleicht bleibt uns ja doch nichts anderes übrig außer warten und hoffen, dass die Kleine nicht anderweitig vermittelt wird und die Pfleger sich noch an uns erinnern.
Vielen vielen Dank im Voraus!!
3 Antworten
Hallo,
so ganz können deine Ausführungen nicht wirklich stimmen, denn
eine schriftliche Bestätigung, dass die Steuern schon bezahlt wurden
das ist etwas, was verwaltungstechnisch überhaupt nicht funktioniert!!
Ein STeuerbescheid - auch nicht für die Hundesteuer - kann nicht "auf gut Glück" erstellt werden und auch nicht für einen Hund, an dem ihr überhaupt noch kein Eigentum habt.
Wenn also deine ganzen Ausführungen so wahr sind wie diese Behauptung ....
lach - das hat mit deinem Deutsch nichts zu tun!! Man kann in keiner dt. Verwaltung einen Hund anmelden, den man gar nicht hat - das Eigentum an diesem Hund liegt beim TH und daher könnt ihr den überhaupt nicht anmelden.
Also erzähl hier keine Märchen .... wenn du die Haltungsvoraussetzungen in der Landeshundeverordnung Hessen nicht verstehst, dann ist es auch nicht sinnvoll, die einfach mal hier zu posten - denn damit zeigt man nur zu schnell, dass es sich hier um ein Traumgespinst, einen Wunschtraum handelt, aber nicht um die Realität.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=listenhund+darmstadt+anmelden
erster Link
ganz unten steht - "Nachweis, dass die bereits fälig gewordene Hundesteuer bezahlt wurde"
:-)
lach - und genau deshalb habe ich ja geschrieben, dass man nicht nur irgendetwas kopieren soll!!! Sondern rechtliche Ausführungen auch verstehen muss.
Hättest du das nämlich getan, dann hättest du gelesen, dass bei einem Neuantrag zur Haltung eines Listenhundes nicht alle Punkte erfüllte sein müssen bzw. können. (Wenn man keinen Hund hält - KANN nämlich auch noch KEINE Hundesteuer fällig geworden sein!)
Es finden dann vom § 3 nur die Voraussetzungen des Satz 1 Nr. 1 bis 3 Anwendung, denn weder die Sachkundeprüfung, noch die Wesensprüfung des Hundes, noch die Steuerzahlung kann zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein.
ABER: genau darum wird die Haltungserlaubnis eben nur für wenige Jahre befristet und MUSS danach erneuert werden und DANN sind eben auch die anderen Voraussetzungen - eben auch der Nachweis der Steuerzahlung!!! - zwingend nachzuweisen.
Also: diese Auskunft kann dir so niemand gegeben haben, denn die Leute, die damit umgehen, wissen durchaus Bescheid - somit sind deine ganzen Ausführungen hier auch nur Märchen ....
Nein du kannst den Hund erst holen wenn die Erlaubnis da ist. Ohne darf das Tierheim den Hund nicht abgeben.
normal kann man einen Hund „ auf Probe“ nehmen. Das dauert dann länger als ein Wochenende, so habt ihr euren Hund sicher
Dachten wir uns auch nur stellt sich die Frage ob das überhaupt möglich ist, da es sich um eine Listenhund handelt..
nein, mein deutsch ist leider nicht das beste. entschuldige. wir haben den hund angemeldet und die stelle zu der wir wegen der hundesteuer gingen gab weiter dass wir dort waren