Hotel Anfrage verbindlich?
Hallo.
Ich habe eine Buchungsanfrage an ein Hotel geschickt. Daraufhin bekam ich eine Mail, in der sich für die Anfrage bedankt wurde mit einer PDF Datei im Anhang „um die Räumlichkeiten verbindlich buchen zu können bitten wir um Überweisung innerhalb von 5 Tagen.“
Dabei stand die Bankverbindung. Und ganz unten noch, dass wenn das Geld eingegangen ist die Buchung bestätigt wird.
Nun habe ich aber ein besseres Hotel gefunden und möchte mich mehr in dieses.
Bin ich jetzt auf der Website des Hotels wird der Zeitraum, welchen ich bei der Anfrage angegeben habe, als reserviert angezeigt. Also kann niemand anderes für diesen Zeitraum buchen.
Bin ich nun verpflichtet das zu bezahlen? Oder wird diese angezeigte Reservierung nach 5 Tagen wenn nichts überwiesen wird gelöscht?
3 Antworten
Du hast dem Hotel eine Aufforderung zu einem Antrag gesendet. Diese haben dir ein Antrag zum Vertragsschluss gesendet, diesen kannst du nun ausdrücklich annehmen. oder es lassen, schweigen gilt nicht als Annahme, vgl. §§ 145 ff BGB.
Kurz, es besteht noch kein Vertrag. Erst mit einem "Ja" ich nehme an oder der Bezahlung gehst du einen solchen ein.
um die Räumlichkeiten verbindlich buchen zu können bitten wir um Überweisung innerhalb von 5 Tagen.
Wenn Du also nicht bezahlst, dann buchst Du auch nicht.
"Eine schriftliche Buchungsbestätigung, die aufgrund einer Zimmeranfrage durch ein Hotel ausgestellt wird, ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Es liegt keine unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungsvertrag zustandegekommen. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Parteien über den Zimmerpreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Gast zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Hotel üblichen Zimmerpreis zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des LG Frankfurt am Main vom 18.05.2005, Az: 2-01 S 53/04 hervor."
https://www.deutschertourismusverband.de/recht/reservierung-buchung.html
Er hat aber eine Buchung bereits angefragt und sich nicht lediglich nach dem Preis oder der Verfügbarkeit erkundigt.
„um die Räumlichkeiten verbindlich buchen zu können bitten wir um Überweisung innerhalb von 5 Tagen.“
Eindeutiger geht es nicht, dass es ein Antrag (und keine Annahme) zu einem Vertragsschluss ist.
Bei der bloßen Erkundigung nach der Verfügbarkeit der Räumlichkeiten ist gerade kein nötiger Rechtsbindungswillen (für Antrag) vorhanden. Es kann gar kein Antrag vom Hotel angenommen werden weil es keinen gibt.
Das ist was anderes. Es ist gerade keine Buchungsbestätigung.