Horror Hotel, was tun?

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5 Antworten

Du musst wirklich Stress machen, dass das eine Zumutung sei... Viel laut sein, mit Anwälten drohen.... Das Hotel ist dafür verantwortlich euch ein alternatives Hotel zu besorgen. MINDESTENS gleichwertig ohne Aufpreis.

Der Reiseleiter ist dafür eigentlich auch nicht verantwortlich. Das Hotel hat überbucht, nicht AMEX. Zurück in das erste Hotel und richtig Stress machen...

So doof wie es ist:

alles dokumentieren, Bilder machen und am besten eine Art Tagebuch schreiben: Wer hat wann mit wem was besprochen.

Seid ihr die einzigeen, oder gibt es weitere Betroffene? Tut euch zusammen. Zeugen sind wichtig.

Und gemeinsam könnt ihr bei der Reiseleitung besser 'Möbel Rücken', wenn es darum geht, eine Unterkunft zu bekommen, die dem entspricht, was ihr gebucht habt.

Unterschreibt nix, akzeptiert keine Zuzahlung durch euch.
Seid ihr weit weg von eurem eigentlichen Hotel? Versucht hinzukommen und es euch anzuschauen und auch da, macht Bilder.
Schaut mal im Netz, ob das in der Zeit jetzt, wo ihr da seid, noch verkauft wird. Wenn ja, vlt. könnt ihr dorthin morgen umziehen.

Wichtig auf jeden Fall: nervt die Reiseleitung und fordert euer Recht!
Ein deutscher Veranstalter? Prima, die haben sicher ein Beschwerdetelefon. Ruft an.
Habt ihr einen Kontakt eines Rechtsanwaltes daheim? Noch besser: dann soll der eure Interessen beim Reiseveranstalter vertreten. Alleine der Anruf eines RA hilft manchmal schon sehr viel weiter....


CarolinMaus1994 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 22:24

Ich habe die letzten Stunden damit verbracht, unsere Gedanken zu sortieren und in ein paar Sätze zu kleiden, was meint Ihr dazu?

Anex Tour GmbH

Abt. Beschwerde

Gladbecker Straße 1-3

40472 Düsseldorf

 

 

 

Reisezeitraum: 09.08.2018 bis voraussichtlich 18.08.2018

Urlaubsort: Side, Türkei

Name des Hotels: Side Corolla

Buchungsnummer: xxxxxxxxxxx

 

 

Anmeldung von Ansprüchen aufgrund von Reisemängeln

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe für insgesamt 3 Personen (einschließlich mich) unter der zuvor angegebenen Buchungsnummer eine Reise nach Side, Türkei mit Unterbringung im Hotel Side Corolla gebucht.

 

Bei der Ankunft im Hotel wurde uns mitgeteilt, dass das Hotel Side Corolla überbucht sei. Wir wurden daraufhin in das Z Hotel SIDE Town Hotel gebracht.

Daraufhin kontaktierten wir unverzüglich den Reiseleiter, welcher uns ein anderes Alternativhotel für 250 Euro/pro Person pauschal anbot. Dieses lehnten wir ab und bestanden unverzüglich darauf in das von uns gebuchte Hotel Side Corolla gebracht zu werden. Das lehnte der Reiseleiter Herr yxxxxx Mah., jedoch mehrfach, unter Zeugen ab. (10.08, 11.08.)

 

Unser Aufenthalt im Z Hotel SIDE Town Hotel ist für uns unerträglich. Der Hygiene Standard entspricht keinerlei Sterne Kategorie, und wie die Fotos verdeutlichen nicht einmal der, einer deutschen Jugendherberge.

 

Die Fotos die Ich Ihnen sende zeigen folgendes:

-         ein stark renovierungsbedürftiges Zimmer. (Schränke, Nachtische) die nicht oder nur unzureichend benutzen kann.

-         Putz der sich von den Wänden löst und den Boden verschmutzt und Luft verschmutzt, Gefahr für die Atemwege

-         Tapeten die Risse gebildet haben und sich von den Wänden ablösen.

-         Verschmutze Bettlacke und Bettwäsche die trotz Aufforderung nicht gewechselt werden

-         Teils offenen Stromleitung die durchs Zimmer ragen, Akute Lebensgefahr

-         Ein Balkon mit direkter Sicht auf einen Beton Wand

-         Rost der sich durch Wände frist

-         Die Brot und Brötchen Ecke ist unhygienisch und wird nicht gepflegt

-         Ein extrem versüfftes Bad, hier wurde schon lange nicht mehr gewischt oder sauber gemacht

-         Toilettenspülung, unhygienisch und dreckig, dadurch Bakterien und Virenherd

-         Duschbrausehalter defekt und gefährlich

-         Rostige Schrauben die aus der Wand rausragen und dadurch eine Gefahr im Bad darstellen

-         Die Duschtür, Rost und Gammel wohin man auch sieht. Gesundheitsbedenklich und Ekelhaft.

-         Durch die sehr schlechte Zimmerhygiene riecht es nach Abfall / Müll  

-         Fehlende Strandbar im Gegensatz zum von uns gebuchtem Hotel

-         Handtrocknungsmaschine defekt, Stromleitung liegen Frei, dadurch Lebensgefahr gerade bei nassen Händen ! Akute Lebensgefahr

-         Abgebrochener Feuerlöscher der seit unserer Ankunft am Boden liegt, Brandschutz nur unzureichend dadurch gewährleistet, bei Brand Akute Lebensgefahr

-         Müllsäcke liegen seit Tagen in der Hotel eigenen Truppe

-         Steckdosen lösen sich von der Wand, gerade für Kinder besteht auch hier, Akute Lebensgefahr

-         Ungeziefer und Kakerlaken im Wohnbereich

 

 

 

Reisepreis­minderung und Schadensersatz:

 

Unser Aufenthalt ist aufgrund der aufgeführten Mängel erheblich beeinträchtigt und unzumutbar, weshalb wir Sie auffordern, uns unsere restlichen Urlaubstage unverzüglich in dem von uns gebuchten Hotel Side Corolla zu ermöglichen.

 

Eine Minderung in Höhe von 100 % des Reisepreises halten wir für gerechtfertigt.

Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 1713,00 Euro.

 

Darüber hinaus fordere ich eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten in Höhe von 1000,00 Euro / pro Person.

 

Bitte überweisen Sie den genannten Betrag auf folgendes Konto.........

Kwaesstschenner  14.08.2018, 07:04
@CarolinMaus1994
Darüber hinaus fordere ich eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten in Höhe von 1000,00 Euro / pro Person.

Also 1000€ pro Person "Entschädigung" schlägt ein bisschen über die Strenge. Eine Entschädigung die höher ist, als der eigentliche Reisepreis pro Person ist mehr als unrealistisch (siehe Ausschnitt unten)

Bei schlechterer Ersatzunterkunft
Schwierig wird es meist da, wo der Reiseveranstalter das Ersatzhotel nur als gleichwertig anpreist, es aber an die Qualität des tatsächlich gebuchten nicht herankommt. Entsprach das Ersatzhotel nicht annähernd dem gebuchten, können Sie auch mehr Geld zurückverlangen. Bietet die Ersatzunterkunft etwa weder Animation noch Pool und Sportanlage, hielt das Landgericht Frankfurt eine Minderung von 45 Prozent des Reisepreises für gerechtfertigt (Urteil vom 28. März 2008,  Az. 2-24 S 139/07).
Bietet das Hotel keinen Meerblick wie ursprünglich gebucht und gibt es zudem noch Hygienemängel, können Sie um 70 bis 100 Prozent den Preis für die Tage mindern, die Sie in diesem Hotel untergebracht waren (BGH, Urteil vom 21. November 2017,  Az. X ZR 111/16).
Die Tabellen geben nur eine Orientierung. Wählen Sie im Zweifel den höheren Betrag, aber seien Sie kompromissbereit, falls der Veranstalter sich mit seinem Angebot innerhalb einer der Tabellen bewegt.
Wichtig: Listen Sie genau auf, warum das Ersatzhotel dem gebuchten nicht entspricht. Machen Sie Fotos und dokumentieren Sie die Unterschiede, um die Höhe der Erstattung gut begründen zu können
Bei schlechter Unterbringung dürfen Sie kündigen
Die Unterbringung in einem minderwertigen Ersatzhotel kann auch ein  erheblicher Mangel sein. Reisende können dann den gesamten Vertrag  kündigen (§ 651e a.F. BGB,  § 651l BGB). So urteilte das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 19. November 2012,  Az. 2-24 S 199/11).
Erscheint eine Fortsetzung des Urlaubs in dem minderwertigen Ersatzhotel nicht zumutbar, kann der Urlauber die  Reise abbrechen. Das ist in der Regel der Fall, falls er in Höhe von 30 Prozent mindern könnte. Der Veranstalter muss dann den gesamten Reisepreis erstatten. Der Reisende muss sich aber die erbrachten Leistungen anrechnen lassen (§ 651 Abs. 3 Satz 2 a.F. BGB,  § 651l Abs. 2 BGB).
Nicht vorschnell Ersatzangebot ablehnen
Bietet der Reiseveranstalter eine  gleich- oder höherwertige Unterkunft an, müssen Sie das Angebot zwar nicht annehmen. Sie sollten es aber auch nicht vorschnell ablehnen und den Heimweg antreten. Das birgt ein Risiko.
Wollen Reisende nach Kündigung den Reisepreis zurück, kontern Veranstalter oft, der Reisende habe  „treuwidrig“ gehandelt. Die Überbuchung sei nur Anlass oder der Joker, um die Reise vorzeitig zu beenden. Der Reisende verfolge mit der Kündigung eigentlich andere, nicht schutzwürdige Motive – wie die zusätzliche Forderung von Entschädigungsleistungen oder schlicht Reue, den Vertrag abgeschlossen zu haben.
Aber: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Dieser Einwand ist  nur ausnahmsweise begründet. Ist das Hotel nicht gleichwertig, können Sie den Urlaub abbrechen, ohne dass Ihnen der Vorwurf der Treuwidrigkeit gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 11. Januar 2005,  Az. X ZR 118/03).
https://www.finanztip.de/hotel-ueberbuchung/
jewelcat  14.08.2018, 11:37
@CarolinMaus1994

Checke es mit einem Rechtsanwalt.
Reiserecht hat (wie alles) ziemliche Fallstricke....

Reiseveranstalter kontaktieren und so lange Rabatz machen, bis etwas für dich getan wird. Klappt immer. PS: Das Side Corolla ist ja jetzt auch nicht gerade der Hammer. Da gibt's schönere Hotels. ;)

Unbedingt mit dem Reiseleiter in Verbindung setzen und Beweise sichern per Foto und wenn es geht, Zeugen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Über Amex gebucht oder mit Amex gezahlt!?