Hornissen ueber der Haustuer

10 Antworten

schau mal hier:

http://www.geprueft.de/schaedlingsbekaempfung/schaedlinge/hornissen

Also mir wäre nicht wohl mit solchen "Mitbewohnern" und ich kann mir gar nicht vorstellen, dass euch gesagt wird, man kann nichts machen.

Rufe morgen bei der Gemeine/Stadtverwaltung an, dort bekommst du sicher Auskunft wie das gehandhabt werden kann.


Iracer92 
Beitragsersteller
 15.09.2014, 22:50

Haben wir schon..haben gesagt das wir nix machen koennen...

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sonnymurmel  15.09.2014, 22:53
@Iracer92

Wie casala schreibt...ist die untere Naturschutzbehörde dafür zuständig.

Und mal ganz ehrlich, wenn sie schon so viel Schaden bei euch angerichtet haben und keiner will helfen, hätte ich sie schon lange selbst entsorgt .

Bei uns (im Dorf) hat das auch schon die freiw.Feuerwehr im Rahmen einer Samstagsübung erledigt.

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casala  15.09.2014, 23:00
@sonnymurmel

wenns schief geht, hätte ich aber beim selbermachen erhebliche bedenken. strafandrohung bis 50 000€ beim mißglücken könnte ich mir nicht erlauben.

vorausgesetz natürlich, es gibt einen kläger, oder die bekommen das irgendwie mit.

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sonnymurmel  15.09.2014, 23:03
@casala

@ casala naja ...klar hast du recht..

aber:

erstens hätten wir das viiiiiel früher weg gemacht

und zweitens so, dass es keiner mitbekommt.

...aber wie schon geschrieben wäre es bei uns in der Gegend kein Problem. Feuerwehr und/oder die Naturschutzbehörde würden das auf jeden Fall -nach Anruf- sofort erledigen.

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Luftkutscher  16.09.2014, 05:47

Um das Nest umzusiedeln, müsste bei der Feuerwehr ein Fachmann mit einer entsprechenden Ausbildung sein. Ist das nicht der Fall, darf die Feuerwehr nichts machen. Hat die Feuerwehr solch einen Spezialisten, dann wird der in diesem späten Stadium der Nestentwicklung keine Umsiedlung vornehmen.

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Ist hängt das Nest frei (dann kann es möglicherweise versetzt werden) oder in einem jalousinenkasten etc.?


Iracer92 
Beitragsersteller
 15.09.2014, 22:51

Im Vordach

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Hornissen gelten als geschützte Art. Der Naturschutz darf selbstverständlich nicht den Anspruch auf Unversehrtheit des Menschen gefährden. Unkompliziert entfernen Sie die Hornissen mit dem Stabsauger!. Halten Sie das Saugrohr - und nur das Rohr! - solange vor das Einflugloch, bis der Hornissenverkehr aufgehört hat. Das Nest geht ein, sobald nicht mehr ausreichend viele Hornissen zu seiner Versorgung mit Nahrung und der Belüftung des Nestes existieren. Ach so! - Nerven bewahren!