Hochzeitslocation ändert Boden?
Hallo zusammen,
ich habe eine relativ schwere Frage. Es geht darum dass wir letztes Jahr eine Location für unsere Hochzeit gebucht haben. Die Location war in einem alten Fachwerkhaus in kompletter Holzoptik. Jetzt ist es wohl durch einen Wasserschaden zu einer Änderung des Bodens gekommen. Anstatt Holzoptik wurde sich jetzt für einen Feinsteinboden entschieden. Das erfolgte wohl wegen Zeitmangel und wahrscheinlich um weitere Schäden dieser Art schneller zu beheben. So wie die Location jetzt aussieht hätten wir diese nicht gebucht. Die Optik passt auch überhaupt nicht mehr zueinander. Unsere Hochzeit findet dort in knapp sechs Wochen statt. Das heißt wir haben jetzt noch keine Möglichkeit mehr umzuplanen. Welche Rechte hätte ich aufgrund der oben beschriebenen Situation? In dem Vertrag stehen keine Bedingungen zur Änderung der Optik.
5 Antworten
Rücktrittsrechte sind üblicherweise schon in der Reservierung vereinbart. Ggf. fällt eine Stornogebühr an. Dann muss sich das Paar halt nach einer neuen Location umsehen, was in sechs Wochen ziemlich knapp ist.
Erfahrungsgemäß sollte man sich aber einfach auf die Party freuen. Das ist das wichtigste. Bei uns gab's auch eine Enttäuschung wegen der Location (die hatten eine Doppelbuchung wegen Personalwechsel), wir haben dann kurzerhand eine neue gefunden, die im Nachhinein sogar vielleicht besser, weil günstiger und geräumiger war und wir haben die Feier einfach genossen.
Ich glaube nicht, dass der Boden ausreicht den Vertrag aufzulösen, da das Objekt vertragsgemäß zur Hochzeitsfeier genutzt werden kann. Anders wärs ohne Boden oder mit Wasserschaden. Ich wüd mich eher fragen ob ich den Vertrag eingehen soll mit jemand der sich am Fußboden stört und wann meine altersbedingten Änderungen stören.
Schrecklich sich an sowas zu stören.
Ja in dem Moment wo man es sieht/erfährt mal durchschnaufen weils ärgerlich ist, ganz klar. Aber n Drama machen, nicht. Wenn es soooo wichtig ist, miete dir beim einem Veranstalltungsmanager einen Holzboden. Tanzparkett zum Beispiel sind Quadratmeterplatten zum auslegen. Kostet halt.
Du hättest gar keine Rechte...solche Dinge sind für einen Rücktritt vom Vertrag irrelevant, zumal ein Wasserschaden ja auch höhere macht ist...
Die Location war in einem alten Fachwerkhaus in kompletter Holzoptik. Jetzt ist es wohl durch einen Wasserschaden zu einer Änderung des Bodens gekommen. Anstatt Holzoptik wurde sich jetzt für einen Feinsteinboden entschieden.
Na und? Das mit dem Boden ist zwar bedauerlich, aus Sicht des Betreibers aber sehr verständlich.
So wie die Location jetzt aussieht hätten wir diese nicht gebucht.
Aha.
Unsere Hochzeit findet dort in knapp sechs Wochen statt. Das heißt wir haben jetzt noch keine Möglichkeit mehr umzuplanen. Welche Rechte hätte ich aufgrund der oben beschriebenen Situation?
Sofern die Optik und Gestaltung nicht explizit Teil des Vertrages ist (wovon ich jetzt nicht ausgehe), gar keine. Denn gebucht wird der Veranstaltungsort und die gewünschten Leistungen zu einem bestimmten Preis, sonst nichts. Ich würde hier eher zusammen mit dem Pächter / Betreiber nach Wegen suchen, das trotz des geänderten Bodens gemütlich und attraktiv zu gestalten, etwa durch entsprechende temporäre Auslegware.
Der Betreiber der Location hat natürlich das Recht, solche Änderungen vorzunehmen. Hätte er den ganzen Saal umgebaut, sodass aus dem Fachwerk-Ambiente plötzlich was ganz anderes geworden wäre, was mit dem Besichtigten nichts mehr zu tun hat, sähe es anders aus.
Oder er musste den Saal aus irgendwelchen Gründen für diese Art der Nutzung schließen und hätte nun eine nüchterne Halle als Event-Area angeboten, müsste man darauf wohl auch nicht eingehen, aber die Erneuerung des Fußbodens auf eine Art, die vor künftigen derartigen Ereignissen besser schützt, kann wohl nicht so schwer wiegend sein, dass man jetzt, 6 Wochen vorher die Buchung stornieren kann oder aber weniger Geld bezahlt.
Allerdings wird Dir nur ein Rechtsanwalt wirklich helfen können, um Dich über Deine mutmaßlichen Rechte aufzuklären. Dafür ist der Fall wohl zu kompliziert.
Ein Rechtsanwalt kann die einschlägigen Gesetzbücher prüfen, er kann die Vertragsbedingungen prüfen und er kann Urteile checken, die in ähnlichen Fällen wohl schon gefällt wurden.
Aber mal so ganz nebenbei: Bei der Hochzeit steht doch Deine Braut im Mittelpunkt und nicht das Ambiente der Location. Wenn Ihr jetzt mit Zoff machen anfängt, ruiniert Ihr doch Euer Fest schon vorab und sorgt für schlechte Stimmung, bevor die Hochzeit überhaupt begonnen hat. Glaubst Du, Deine Gäste wird das stören, dass jetzt ein anderer Boden verlegt ist, als damals bei der Besichtigung?
Die Gäste stört das sicherlich nicht. Die Braut will halt meistens das alles perfekt ist. Und wenn die freie Trauung auch drin stattfinden soll, sieht es natürlich auch dann anders als die Vorstellung aus. Ich weiß im Endeffekt selber dass wir damit leben müssen.
Ich weiß im Endeffekt selber dass wir damit leben müssen.
Dann würde ich jetzt wegen des Bodens nicht mehr rum tun, sondern die 6 Wochen nutzen, um das Fest ansonsten möglichst gut vorzubereiten. Da gehört dann die eigene Stimmung auch sehr wesentlich dazu.
Man zahlt immerhin sehr viel Geld für die Optik. Man hat sich auch so dafür entschieden. Und jetzt ist es halt was komplett anderes. Kann man sich durchaus dran stören.