Hilft mieterschutzbund?

4 Antworten

Theoretisch hat Deine ehemalige Vermieterin nach dem Ende des Mietvertrages die Kaution binnen einer Frist von bis zu 12 Monaten auszuzahlen.

Innerhslb dieser Frist hätte sie lediglich ein teilweises Zürückbehaltungsrecht in Höhe der vermuteten Restkosten für Betriebs- / und Heizkostenanteile der ehem. Wohnung gemäß Betriebskosten-Endabrechnung.

Etwaige Schäden an der Mietsache hätte sie zeitnah nach Wohnungsübergabe gegenüber dem EX-Mieter geltend machen müssen, sofern sie die Schadensursache dem Mieter in diesem Zuge auch tatsächlich in der Verursachung nachweisen könnte.

Etwaige Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen einen ehemaligen Mieter verjähren tatsächlich 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache an den Vermieter, wenn dieser binnen dieser Frist nicht entsprechende Forderungen erstmalig geltend gemacht hätte.

Der Mieterschutzbund hilft dir auch nicht vor Gericht.

Nur wenn du Mitglied bist gibt er dir Hilfestellungen.

Ich kenne bisher mehr Fälle wo auf den Sieg eine Verschlimmerung eintrat.

Im Grunde ist der Verein, wie jeder andere Verein auch: Vorrangig an seinem Verdienst interessiert.

Und übrigens neben der POlitik der größte Mieten und Nebenkostentreiber


Neu44774 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:53

In wie fern auf den Sieg eine Verschlimmerung?

Ploedder  27.10.2024, 21:58
@Neu44774

In ersten Anlauf sparte der Mieter ein paar Euro. Dann wurden Messgeräte eingebaut damit der Verbrauch genau bestimmt wurde. Bei allen Parteien. Und dadurch wurde es meist auch für den "Gewinner" deutlich teurer und die anderen Bewohner sauer auf den.

So will man leben.

Wenn etwas gravierend falsch ist brauchts keinen Mieterschutzbund sondern nur einen guten Anwalt, Peanuts lohnen eh nicht einmal den Vereinsbeitrag...

Der Mieterverein hilft nur, wenn man dort auch zahlendes Mitglied ist. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wird man auch durch anwaltliche Hilfe von dort unterstützt.

Ich habe vor vielen Jahren Unterstützung bei einer längeren Mietkürzung wegen defekter Aufzüge (über mehrere Monate) erhalten.

Die beraten dich und geben dir anwaltlichen Rat glaube ich. Aber vor Gericht vertreten die dich nicht.

Habt ihr denn kein Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug gemacht?


Neu44774 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:42

Nein den haben wir nicht gemacht

Neu44774 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:44
@verreisterNutzer

Die kommt nach 6 Monaten da ist es eh schon verjährt egal was vorher war