Mal angenommen ein Onlinehändler erstattet zuviel Geld? Ich gehe davon aus, daß ich das Geld zurückzahlen muß, aber muß ich den Händler darauf aufmerksam...?


31.10.2023, 08:27

Wann verjährt das?

2 Antworten

Zivilrechtlich gibt es sowas wie "unrechtmäßige Bereicherung" - klingt mal tendenziell danach - ohne jetzt irgendwelche rechtlichen Aussagen treffen zu wollen. Verjährt idR nach 3 Jahren.

Und ja, schon rein moralisch haben Sie in Ihrem Beispiel den Händler darauf aufmerksam zu machen.

Ja, auf Aufforderung müßtest du es zurückzahlen, wenn nicht verjährt.

Nein, du mußt dich nicht proaktiv melden.

Der Anspruch des Händlers verjährt innert 3 Jahren zum Jahresende.