Hilft einem die Polizei beim Herbeiruf eines ortsnahen Abschleppdienst nach einem Verkehrsunfall, durch den die Autos fahruntüchtig wurden?

5 Antworten

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Grundsätzlich ist der Fahrzeugnutzer erstmal für das Abschleppen zuständig.

Die Polizei kann dir eine Liste der örtlichen Abschlepper geben. Sie dürfen dir aber nicht sagen nimm Den oder Den. Das wäre Wettbewerbsverzerrung. Einzig wenn der vom Nutzer gewählte Abschlepper zu lange braucht werden sie einschreiten.

Für Leute die viel unterwegs sind lohnt es sich einen Automobilclub anzugehören dem man vertraut. Die helfen einem auch dort einen zuverlässigen Abschlepper zu bekommen.

Scheinbar macht die Polizei das automatisch, wenn du bei der Meldung sagst, dass die Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit sind. War jedenfalls bei mir so. Der Abschlepper war 3 Minuten nach der Polizei auch schon da!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich hatte mal diesen Fall. Da hat mir die Polizei eine Liste von Abschleppunternehmen gezeigt. Ich konnte mir einen aussuchen und sie haben ihn dann für mich angerufen..

Wie es woanders ist, weiß ich nicht.

Ja. Warum sollten sie das nicht tun?

Ja

die Polizei hat eine Liste der zuständigen Abschleppdienste

diese Abschleppdienste sind in so einem Verband für die Versicherer und Polizei, der Name fällt mir leider nicht ein.

die müssen an bestimmten Orten stellen haben um aufgenommen werden zu können.

Die sind schon zuverlässig :)