HILFE! Wie komme ich an meine Telefonliste der letzten 3 Monate(O2)?
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem. Und zwar, brauche ich DRINGE meine Telefonliste der letzten Monate, um eine Sache zu beweisen, die extrem wichtig ist und mittlerweile ist das der letzte Ausweg ( mit der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann). Das Problem an der Sache ist, da ich eine Flatrate bei O2 habe, werden wohl nur die kostenpflichtigen Anrufe auf der Rechnung aufgeführt. (Bei Flatrates werden, so weit kein Einzelverbindungsnachweis angefordert wurde, die Daten gelöscht - sobald ermittelt wurde, dass sie für die Abrechnung irrelevant sind. Es ist aber dennoch möglich) Ich habe schon vieles ausprobiert. Ich habe bei O2 gefühlte 100x angerufen, sogar ein Fax geschickt, dass ich die Einzelverbindungsnachweise benötige, JEDEN einzelnen Anruf. Aber die helfen mir nicht weiter, da Sie sagen sie dürfen das nur aushändigen , wenn ich mit einer Anzeige bzw. Anwälte komme, aber ich kann die Person, die das von mir verlangt nicht anzeigen. Vor allem weiß ich, dass alles stimmt. Ich MUSS es einfach nur beweisen. es muss Schwarz auf Weiß stehen. Oder vllt kennt jemand einen der dort Arbeitet? Das sind doch MEINE Daten. Würde auch für die Leistung zahlen. Ich brauche sie UNBEDINGT.
3 Antworten
o2 ist nicht verpflichtet dir die Daten weiterzugeben. Ja es sind deine daten, aber schließlich hast du die daten von o2. Also hast über das o2 Netz telefoniert. Die haben zwar alles gespeichert, aber dir das rausgeben würden sie nur wenn eine anzeige oder Straftat vorliegt. Eigentlich würden die dir das auch nicht mal dann rausgeben sondern direkt der polizei oder Staatsanwaltschaft. Warum kannst du die Person denn nicht anzeigen? Hast du denn kein screenshot in deiner telefonliste vom Gespräch gemacht? Da steht ja auch nummer, name, dauer drauf...
Auch wenn man dort jemanden kennt, der würde sich strafbar machen. Gib eine Anzeige auf, dann hast du ein Aktenzeichen, damit kann ein Anwalt die Daten anfordern.
Wenn du die Anzeige nicht möchtest, hast du eben Pech und es ist scheinbar nicht so wichtig.
Nach § 45e Abs. 1 S. 1 TKG i. V. m. § 99 Abs. 1 TKG gibt es keinen Anspruch auf einen Einzelverbindungsnachweis bei einem pauschalisierten Flatrate-Tarif.
Von daher wird das wohl nix.
Ausnahme wäre, so wie o2 dir schon sagte, wenn zum Beispiel eine Straftat vorliegt und ein Staatsanwalt dies für die Ermittlungen braucht.
Doch es ist wichtig, aber es steht viel mehr dahinter. Ich kann und darf sie nicht anzeigen. Befinde mich in einer sehr schlechten Verfassung ...