Zahlt das Jobcenter einen Umzug beziehungsweise eine Renovierung?

4 Antworten

Du kannst eine sogenannte Erstausstattung beantragen. Ist allerdings schwierig zu sagen, ob die dir in deiner aktuellen Situation genehmigt wird, weil wirklich ERSTausstattung ist's ja eher nicht...

Günstige Möbel und weitere Einrichtungsgegenstände bekommst du aber auf jeden Fall bei Sozialkaufhäusern! Das wäre definitiv eine gute Anlaufstelle.

Allgemein wäre ansonsten noch meine Empfehlung, dass du dich unbedingt mal mit einer Sozialberatung in Verbindung setzt und dort deine gesamte Situation gemeinsam mit den Fachkräften dort überprüfst, ob du wirklich schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft hast oder nicht! Dort bekommst du ggf. auch ganz konkrete Hilfe und Unterstützung, um wieder auf die Beine zu kommen.

Alles gute!


einefrage188 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 22:18

Okay, danke.

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Zunächst einmal meinen Respekt, dass du den Mut gefasst hast, das einmal niederzuschreiben und um Ratschläge bittest. Solch eine Situation kann jeden treffen.

Erst einmal grundlegendes:

Solltest du eine Wohnung finden, die im Rahmen der Angemessenheitsgrenze liegt, dann brauchst du vorab keine Zustimmung des Jobcenters, um in diese zu ziehen.
Sollte das Jobcenter die Finanzierung der Wohnung trotzdem verweigern, könnte man die Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts auf und einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Die würden das formulieren und das Verfahren kostet als Leistungsempfänger keinen Cent. Anschließend würde das Gericht - wenn die Voraussetzungen vorliegen - das Jobcenter anordnen, die Leistungen mit sofortiger Wirkung zuzusprechen, bis das Verfahren abgeschlossen ist und eine endgültige Entscheidung ergeht.

Die Genehmigung wäre nur relevant, wenn das Jobcenter eine teuere Wohnung bezahlen soll.

Die Leistungen, die innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegen, werden und müssen zu 100% übernommen werden, unabhängig einer Genehmigung im Vorfeld.

Eine etwas teuere Wohnung wäre unter Umständen aufgrund eines Härtefalls auch zu übernehmen, obgleich du natürlich hierfür auf jeden Fall eine Genehmigung benötigst.
Diese müsste allerdings positiv ausfallen, da du dich zu diesem Zeitpunkt in Obdachlosigkeit befindest. Das ist dieser eben erwähnte Härtefall.

Im Rahmen eines Antrags auf Erstausstattung ist es definitiv möglich, dass dir Einrichtungsgegenstände bezahlt werden.
Dazu gibst du einen Antrag ab mit ALLEN Möbeln, die du benötigst (Vorhänge und ggf. Teppiche gehören unter Umständen auch dazu!).
Wenn du dir unsicher sein solltest, ob gewisse Einrichtungsgegenstände übernommen werden oder nicht, führe sie trotzdem auf. Im Notfall wird dann der jeweilige Einrichtungsgegenstand abgelehnt, aber nicht der ganze Antrag.

Ein Umzug wird auch auf Antrag finanziert.
Unter Umständen wird dir auf Antrag - wegen der Obdschlosigkeit - auch ein einmaliger Zuschuss von Kleidung gewährt.

Nichtsdestotrotz empfehle ich dir umgehend eine Beratungsstelle aufzusuchen, die sich mit diesen Angelegenheiten auskennen. In solch einer prekären Situation ist eine individuelle, kompetente und qualifizierte Beratung unabdingbar!

Letztendlich kann ich nur mit meinem Wissen helfen, dass durchaus beschränkt und nicht immer richtig sein muss.

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger Bürgergeldempfänger (2019 - 2024)

einefrage188 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 00:45

Ich danke dir

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Renovierungskosten können übernommen werden, wenn sie Mietvertragsgegenstand sind, und eine Erstausstattung gibt es grundsätzlich nur für die Dinge, die vorher nicht vorhanden waren.

Anspruch auf Arbeitslosengeld wäre dem Bürgergeld vorrangig.

Wende Dich ggf. an eine Beratungsstelle vor Ort.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Psychotherapie, eventuell mit psychiatrischem Aufenthalt. Man muss dich langsam wieder aufbauen und stabilisieren.

Sozialamt für deine (finanzielle) Gesamtsituation.


einefrage188 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 22:47

Also wenn mit Psychotherapie gemeint ist, dass man alle 3 Monate die Psychiaterin besucht, um Medikamente abzuholen und für ein kurzes Gespräch.... das hatte ich 2 Jahre lang gemacht und es ist reines "hinhalten" des Patienten, um abkassieren zu können. Mir hat die Therapie null gebracht. Ich hatte den ersten Termin mit Suizidgedanken und suizidbedürfniss gemacht und musste trotzdem 3 Monate warten, aber okay. Das schlimmste war, dass es mir garnicht geholfen hat und die Frau fragte nicht einmal, ob ich denn krank geschrieben werden möchte. Omg... ich hatte mich während der therapie noch mehr überarbeitet und es kam niemals die Frage oder Anzeichen, dass ich krank gerschrieben werden sollte. Ich habe für Fehler anderer Verständnis , aber das war schon ungewöhnlich und nicht zu glauben, aber wahr.

Und psychiatrische Kliniken, da scheitere ich schon an den 100 flachen Fragebogen, das ist mir zuviel. Klingt lächerlich, ist es auch, aber so ist es eben und ich habe auch garkeine Hoffnung und Vertrauen mehr ins gesundheitssystem.

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