Getränke in einem Verein Verkaufen ?

1 Antwort

Sollte die Gemeinnützigkeit beantragt werden:

Der Verkauf von Getränken stellt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, der grundsätzlich sowohl der Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer unterliegt, wenn gewisse Grenzen überschritten werden.

Eine strikte Trennung zwischen Idealverein und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist zwindend einzuhalten.

Ihr solltet Euch unbedingt bei einem Steuerberater informieren, da ansonsten die Gemeinnützigkeit auf dem Spiel steht.

Wenn der verein nicht gemeinnützig sein soll, dann sind ebenfalls eine Reihe von steuerlichen Vorschriften zu beachten, die Euch ein Steuerberater näherbringt.

Zudem ist die Satzung entsprechend von fachlich versierten Personen zu prüfen (insbesondere bei Gemeinnützigkeit).