Hilfe!?

2 Antworten

Wenn Du Deine Adresse offiziell umgemeldet hast und wenn Du als Halter des Autos auch das Auto auf die neue Adresse umgemeldet hast, dann ist es nicht Deine Schuld.

Hast Du allerdings das Auto nicht mit umgemeldet (Adresse im Fahrzeugschein bzw. "Zulassungsbescheinigung I" wird dann geändert), dann ist es Dein Versäumnis, wenn dann Bussgelder ggf. noch an die alte Adresse gehen.

Siehe hier: https://umziehen.de/an-ab-ummelden/auto-ummelden-was-wird-benoetigt-180


superseegers  26.07.2024, 16:14

Bussgeld braucht er, wenn er den Führerschein abgeben muss. 😄

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Dann lege Widerspruch gegen den Bescheid ein mit entsprechender Begründung.

Aber nicht anrufen, sondern papierschriftlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.