Heizkostenabrechnung Betriebsstrom?
Hallo, wir haben hier im Mehrfamilienhaus (4 Parteien, davon 1 Gewerbeeinheit Cafe/Bäckerei) eine neue Gas-Zentralheizung bekommen.
Lediglich die Gewerbeeinheit bezieht auch die Warmwasserversorgung über diese Gasheizung; die übrigen Wohneinheiten haben für Warmwasser Durchlauferhitzer und benötigen nur Heizgas. Hinsichtlich der Gasabrechnung ist alles geregelt, da sowohl die 4 Heizkreisläufe als auch der Warmwasserkreislauf separate Wärmemengenzähler haben.
Aber wie verhält es sich mit dem Betriebsstrom der Heizung?
Dieser läuft nur über 1 eigenen Stromzähler. Wegen der notwendigen Warmwasseraufbereitung für die Gewerbeeinheit läuft die Heizungsanlage 365 Tage im Jahr und verbraucht auch jeden Tag Strom. Die übrigen Mietparteien würden außerhalb der Heizperiode keinen Strom benötigen, da die Heizung nicht aktiv sein müsste.
So aber (da nur 1 Stromzähler) werden auch die Stromverbräuche, die ausschließlich durch die Gewerbeeinheit verursacht werden, über alle Mietparteien sozialisiert.
Wie kann oder muss man das Problem lösen?
Momentan fällt uns nur ein, die Stromverbräuche außerhalb der Heizperiode zu erfassen und die daraus zu berechnenden Stromkosten allein der Gewerbeeinheit in Rechnung zu stellen. Praktisch würde also die Stronrechnung für die Heizung vorab um diesen berechneten Betrag gekürzt und dann der noch verbleibende Betrag nach dem üblichen Schema anteilmäßig über alle Mietparteien verteilt.
Wäre das so korrekt oder gibt's Alternativen?
Vielen Dank!
3 Antworten
Betriebsstrom für die Heizungsanlage kann mit zu 8 % der Heizenergiekosten veranschlagt werden wenn nicht mittels Zähler genau ermittelt werden kann.
Über welchen/wessen Zähler läuft denn die Heizungsanlage?
Eine seltsame Konstruktion ist das.
Da jedoch sowohl für die Heizkreisläufe als auch der Warmwasserkreislauf Wärmemengenzähler haben, wäre der Betriebsstrom zumindest anteilig des abgelesenen Verbrauchs aufzuteilen.
Das haut im Sommerbetrieb natürlich immer noch nicht ganz hin, da die Vorhaltung von Warmwasser auch ständig Strom braucht.
Noch besser wäre es also, jeweils bei der Umschaltung von Sommer- auf Winterbetrieb und umgekehrt den Stromzähler (und den Warmwasserzähler) abzulesen und im Sommerbetrieb komplett dem Gewerbebetrieb zu belasten.
Die Rechnung wird dadurch natürlich nicht einfacher, aber gerechter. Ob sich der zweite Schritt vom Aufwand lohnen würde, steht auf einem anderen Blatt.
der eigentümer sollte dem gewerbe eine separate meßstelle schalten lassen ?
Das funktioniert hier nicht, weil die Messstelle in der Therme selbst sitzen müsste, um den ELT Verbrauch für WW einer- und Heizbetrieb andererseits gesondert zu erfassen.
Verstehe ich nicht. Die Heizung hat nur 1 Stromanschluss, wie soll da ein zweiter dran kommen?
Sorry, verstehe rein technisch nicht, wie das funktionieren soll. Die Heizung hat keine Funktion, die intern aufsplitten kann, was an Strom für den Heizkreiskauf und was für den Warmwasserkreislauf verbraucht wird.
Die Heizung unterscheidet aber nicht zwischen Betriebsstrom fürs Heizen und Betriebsstrom für die Warmwasseraufbereitung, hat also keine getrennten Stromkreise, die getrennt voneinander jeweils an separate Messtellen geschaltet werden können.