Heizkosten berechnen über Wärmemengenzähler?

1 Antwort

Dazu aus https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/heizkosten/verbrauchserfassung/

Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, den Verbrauch des Mieters für Heizung und Warmwasser über Ablesegeräte (Verbrauchserfassungsgeräte) an den Heizkörpern zu erfassen. Eine Ausnahme besteht insoweit nur für Zweifamilienhäuser, in denen eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird. Hier kann im Mietvertrag eine verbrauchsunabhängige Abrechnung (z.B. nach Wohnfläche) vereinbart werden. 

Es sind 3 Wohnungen, also?


heibu163 
Beitragsersteller
 22.04.2023, 20:20

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das ist mir klar, meine Frage bezieht sich konkret darauf, ob ein Wärmemengenzähler, der allein an der Leitung für das Dachgeschoss angebracht wird, technisch ausreichend wäre, um den Verbrauch zu messen? Vielleicht ist das möglich, aber es ist anders vorgeschrieben? Wollten Sie das damit sagen? LG

SirKermit  22.04.2023, 20:36
@heibu163

Sorry, dann habe ich dich völlig falsch verstanden. :-((((

Ja, das geht: https://www.mietrecht.org/heizkosten/heizkostenabrechnung-waermemengenzaehler/

Nach § 5 HeizkostenV kommen zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler in Betracht. Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler unterscheiden sich in technischer Hinsicht, vor allem aber in der Höhe der Anschaffungskosten. In der Heizkostenverordnung stehen sie gleichwertig nebeneinander.