Heizkörper ausreichend groß dimensioniert?
Hallo,
ich habe eine neue kernsanierte Wohnung gekauft und empfinde den Heizkörper im Schlafzimmer als zu klein. Ich habe mich nun versucht zu informieren, ob er fachgerecht dimensioniert wurde oder nicht. Das Zimmer ist 14 qm groß, die Decke ist aber recht hoch, ich vermute ca. 3m. Laut Google spielt aber nicht das Raumvolumen eine Rolle bei der Dimensionierung sondern die Fläche? Finde ich unlogisch. Stimmt das ? Der Heizkörper ist jedenfalls 60x60x16 cm groß. Das Zimmer befindet sich im Erdgeschoss, die Bodenplatte auf Erdreich hat laut den Unterlagen einen U-Wert von 0,44, die 3 Außenwände jeweils 0,2 und dann noch eine Innenwand. In den Unterlagen zur Berechnung des energieeinsparenden Wärmeschutzes wurde eine Vorlauf-/Rücklauftemperatur von 55°/45° angenommen (neue Gas-Zentral-Heizung mit Brennwerttechnik). Kann mir jemand sagen, welche Leistung der Heizkörper bei dieser Temperatur bringt und ob diese Leistung für diese Rahmenbedingungen ausreicht laut Norm? Und noch eine Frage: ist es normal dass die Heizkörper so montiert sind, dass die stärker erwärmte Seite zur Wand zeigt und nicht in den Raum? Vielen Dank
5 Antworten
Der Heizkörper ist zu klein.
BH 600 x Breite 600 und 16 tief hat als normaler Plattenheizkörper bei Vorlauf / Rücklauf 55 / 45 ° C etwa 700 Watt max. Leistung.
14 qm mit 3 Meter hoher Decke und 3 Außenwänden und Erdgeschoss haben selbst kernsaniert einen höheren Wärmebedarf als 50 Watt / qm.
Angenommen, der Wärmebedarf liegt bei etwa 100 Watt / qm - und das halte ich für realistisch - ist der Heizkörper also etwa halb so groß wie ausreichend.
Ganz einfacher Test: Der Fühler (Thermostatkopf) auf Stellung 3 sollte den Raum auf etwa 20 Grad C bringen und halten.
Wird der Raum dann jedoch NICHT so warm, der Heizkörper ist aber permanent heiß - dann ist das der Beweis, dass die Leistung nicht ausreicht.
Ganz ehrlich: bei den Daten / Angaben braucht man das eigentlich nicht mehr ausprobieren...
Grüße, PoisonArrow
.... und was sagt der Verwalter dazu, die Einrichtung gehört doch sicherlich der WEG, oder?
..... findet sich in einer Teilungserklärung keine ausdrückliche Zuordnung der Heizkörper ins Sondereigentum, stehen sie regelmäßig im Gemeinschaftseigentum, so jedenfalls der BGH.
Die Leistung der Heizkörper richtet sich nach der jeweiligen Raumheizlast entsprechend DIN 12831.
Dabei ist der jeweilig notwendige Volumenstrom, sowie die VLT zu beachten.
Die wärmere Seite sollte sicherlich ins Rauminnere weisen ;-)
Ohne hinreichende, fachgerechte Anlagendimensionierung würde ich keine Wohnung kaufen.
Kann Dir wirklich nur ein Fachmann helfen....überlege jeder würde andere Heizkörper einbauen.....evt. würde man eine stärkere Gesamtheizung benötigen
... zumdem dürfte ihm das Ding gar nicht gehören und kann somit gar nicht getauscht werden!
Hole dir einen Fachmann ( Heizungsinstallateur) ins Haus, der kann dir alle Fragen beantworten. Ferndiagnosen bringen nichts.